Fortbildungsprogramm

Betreuungsrechtsreform 2023 – mehr als nur geänderte Hausnummern und Paragrafen

Veranstaltungsziele

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird am 01.01.2023 in Kraft treten. Geändert werden das BGB und das FamFG; das frühere BtBG wird abgelöst durch das BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz). Die zentralen Ziele der Reform, Selbstbestimmung und Autonomie der Betroffenen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung zu stärken sowie die Qualität der rechtlichen Betreuung in der Anwendungspraxis zu verbessern, stellen weit überwiegend rechtstechnisch gebotene und begrüßenswerte Verbesserungen des jeweiligen Normtextes dar, ohne dass diese die für die Gewährleistung von mehr Selbstbestimmung von Betreuten essentiellen Vorschriften relativieren oder die Anforderungen an die handelnden Akteure nennenswert herabsetzen. Es wird sichergestellt, dass die Reform dem Selbstbestimmungsrecht von einwilligungsunfähigen Erwachsenen entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes, der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der Istanbul-Konvention künftig besser gerecht wird und gleichzeitig keine Schutzlücken zu Lasten der Betroffenen entstehen.
Die Gesetzestechnik wird weitgehend geändert. Im BGB gibt es keine Rückverweisung mehr in das Vormundschaftsrecht, sondern eine eigenständige Bearbeitung des Erwachsenenschutzrechts.
Zudem wird das Betreuungsverfahren durch einige Stellschrauben optimiert.

Inhalte

Zentral ist hingegen die Stärkung der Bedeutung der Tätigkeit der Betreuungsbehörde im Vorfeld der gerichtlichen Tätigkeit.
Im neuen Betreuungsorganisationsgesetz sind bereits vorher bestehende Grundsätze neu formuliert. Hinzu kommen Möglichkeiten, die Betroffenen frühzeitig über das Verfahren zu informieren, in geeigneten Fällen Vorstellungsgespräche mit den rechtlichen Betreuern zu führen sowie auch die Prüfung der Eignung in jedem Einzelfall bei ehrenamtlichen Betreuern sowie zentral bei Berufsbetreuern zu optimieren.
Im Einzelnen betrachtet mögen die Änderungen unübersichtlich wirken, aber bei einer Betrachtung im Zusammenhang erschließt sich, dass die Rechtsänderung zu weniger Wertungswidersprüchen führt als zuvor.

Die praktische Arbeit mit einzelnen Vorschriften lässt sich einfacher verrichten, wenn der große Zusammenhang einmal beleuchtet wird.

Termin

Termin
14.02.2023, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.259-OS

Veranstaltungsort

Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom

Veranstaltungs­leitung

  • Lars Mückner
    Richter am Amtsgericht, Familiengericht und Betreuungsgericht, Dozent für Betreuungsrecht

Zielgruppe

Betreuungsbehörden, Krankenhaussozialdienste, Beratungsstellen, Sozialpsychiatrischer Dienst, rechtliche Betreuungspersonen und Beschäftigte der Pflegeeinrichtungen sowie Träger von Ambulanten Leistungen

Voraussetzung

Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.

Gebühr

150,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388