Fortbildungsprogramm

Bürgergeld - Änderungen des SGB II im passiven Leistungsrecht zum 1. Januar 2023

Veranstaltungsziele

Die Bundesregierung hat das Bürgergeld-Gesetz beschlossen (Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze) Demnach soll zum 1. Januar 2023 das Bürgergeld eingeführt werden und das Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld ersetzen.

Im Seminar werden die bis zum Seminartag tatsächlich vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Änderungen im SGB II besprochen, soweit sie sich auf das passive Leistungsrecht beziehen, also das Bürgergeld selbst.
Nach aktuellem Stand werden insbesondere folgende Inhalte besprochen:

Inhalte

1. Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen
2. Neue Regelungen für die Berücksichtigung von Vermögen
3. Änderungen der Freibeträge für Auszubildende, Schülerinnen, Schüler und Studierende
4. Änderungen der Freibeträge für Erwachsene
5. Änderungen beim Zufluss von Einkommen
6. Neue nicht zu berücksichtigende Einnahmen
7. Neue Regelbedarfe
8. Bagatellgrenze für Rückforderungen
9. Regelungen zur Erreichbarkeit Leistungsberechtigter
10. Abschaffung der Regelung zur Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrenten
11. Änderungen bei der vorläufigen Entscheidung
12. Weitere Änderungen
13. Auswirkungen von möglichen Änderungen im Wohngeld

Termin

Termin
19.01.2023, 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.306-OS

Veranstaltungsort

Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte der Leistungssachbearbeitung der Jobcenter

Voraussetzung

Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.

Gebühr

100,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388