Fortbildungsprogramm

KAV NW Praxisseminar: Umgang mit kranken Mitarbeitenden

Veranstaltungsziele

Krank werden zu können, liegt in der Natur des Menschen. Wenn Beschäftigte jedoch immer wieder bzw. sehr lange krank sind, sich auch nicht ausreichend selbst aktiv im Rahmen des ihnen Möglichen an der Wiederherstellung Ihrer Gesundheit beteiligen oder sogar Krankheiten nur vortäuschen, können die betrieblichen Abläufe erheblich gestört werden.
Deshalb sollten Sie mit jedem einzelnen Erkrankten in den Dialog treten und auf der Basis bereits vorhandener betrieblicher Konzepte bzw. durch deren Neueinführung bestehende Krankheits- bzw. Störungsquellen schnellstens zum Wohle aller Beteiligten beseitigen.
Dafür müssen sich nicht nur Personalverantwortliche, sondern vor allem die direkten Führungskräfte einsetzen und bestenfalls im Vorfeld präventiv agieren.
In diesem Exklusiv-Seminar des KAV NW vermitteln wir Ihnen praxisnah, wie Sie in rechtlich zulässiger, effektiver personalpolitischer Hinsicht auf Arbeitsunfähigkeit und ihre Begleitumstände reagieren können, wie Sie erforderlichenfalls mit kranken Beschäftigten direkten Kontakt aufnehmen und dabei auch Ärzte, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Integrationsämter wirksam einbinden.
Als "ultima ratio" wird schließlich ausführlich die praxisgerechte Handhabung von krankheitsbedingten Änderungs- und Beendigungskündigungen behandelt.
Das Seminar ist wie immer von einem erfahrenen Dozenten des KAV NW anhand aktuellster Rechtsprechung aus der Praxis für die Praxis gestaltet!

Mitglieder des KAV erhalten 10 % Nachlass auf den Seminarpreis, wenn Sie die Mitgliedschaft bei der Anmeldung angeben.

Inhalte

1. Was ist Krankheit und welche Auswirkungen hat sie auf die Personalpraxis?
2. Welchen Beweiswert haben AU-Bescheinigungen und wie können sie effektiv erschüttert werden?
3. Was muss der Arbeitgeber besonders bei der Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) beachten?
4. Was ist bei einer krankheitsbedingten Kündigung zu tun? Welche jeweiligen Erfordernisse gilt es hierbei zu beachten?
5. Welche anderen Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden, ergeben sich aus dem Tarifvertrag?
6. Wie und wobei ist die Personalvertretung nach der aktuellen Rechtslage im Umgang mit kranken Beschäftigten zu beteiligen?

Termin

Termin
04.09.2023, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.561

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Führungskräfte, Beschäftigte aus den Bereichen Personal und Organisation sowie BEM-Beauftragte

Gebühr

180,00 € 162,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388