Die Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen als (mögliche) Opfer von Misshandlung und/oder sexuellen Übergriffen
Beschäftigte von Jugendämtern und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe werden häufig mit unklaren, diffusen Verdachtsmomenten konfrontiert. Manchmal kommt es unverhofft zu spontanen Äußerungen von Kindern, auf die es adäquat zu reagieren gilt. In anderen Konstellationen werden Angaben von Dritten getätigt, die noch substanziiert werden müssen.
Der ASD hat die Aufgabe, im Rahmen von Verdachtsklärung Kinder anzuhören. Die Gesprächsführung, das Erheben und das Einordnen kindlicher Aussagen stellen die Beschäftigten vor besondere Anforderungen, denn in Verdachtsfällen sexuellen Kindesmissbrauchs finden sich oft keine objektiven, eindeutigen Hinweise als die Aussage des Kindes oder Jugendlichen. Dies betrifft teils auch Fälle von Kindesmisshandlung sowie anderer kindeswohlschädlicher Handlungen.
Ziel dieser Veranstaltung ist, dass die Teilnehmenden der vergangenen Seminare die Gelegenheit erhalten sollen, Fälle und insbesondere Schwierigkeiten sowie weitergehende Fragen/Unklarheiten, die sich bei der Fallbearbeitung ergeben haben, zu besprechen.
Der ASD hat die Aufgabe, im Rahmen von Verdachtsklärung Kinder anzuhören. Die Gesprächsführung, das Erheben und das Einordnen kindlicher Aussagen stellen die Beschäftigten vor besondere Anforderungen, denn in Verdachtsfällen sexuellen Kindesmissbrauchs finden sich oft keine objektiven, eindeutigen Hinweise als die Aussage des Kindes oder Jugendlichen. Dies betrifft teils auch Fälle von Kindesmisshandlung sowie anderer kindeswohlschädlicher Handlungen.
Ziel dieser Veranstaltung ist, dass die Teilnehmenden der vergangenen Seminare die Gelegenheit erhalten sollen, Fälle und insbesondere Schwierigkeiten sowie weitergehende Fragen/Unklarheiten, die sich bei der Fallbearbeitung ergeben haben, zu besprechen.
1. Besprechung von Fällen aus der Praxis
2. Klärung von Schwierigkeiten, Fragen und Unklarheiten
3. Vertiefung der im Grundlagenseminar vermittelten Inhalte
2. Klärung von Schwierigkeiten, Fragen und Unklarheiten
3. Vertiefung der im Grundlagenseminar vermittelten Inhalte
Termin
07.11.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.292
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Hannah Cosler
Rechtspsychologische Sachverständige, M.Sc. Rechtspsychologie
Beschäftigte des ASD und von Jugendhilfeeinrichtungen
Voraussetzung ist der Besuch eines Grundlagenseminars in den letzten Jahren.
170,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.