Fortbildungsprogramm

Die Neuregelungen beim Bürgergeld ab Juli 2023 - Leistungsrechtliche Änderungen im SGB II ab 01.07.23 -

Veranstaltungsziele

Zum 01.01.23 sind die Regelungen zum neuen Bürgergeld weit überwiegend in Kraft getreten. Zum 01.07.23 werden noch einige weitere leistungsrechtliche Regelungen in Kraft treten.
In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 12. SGB II-Änderungsgesetz mit einem Inkrafttreten ab Juli 2023 thematisiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den umfassenden Neuregelungen zur Berücksichtigung von Einkommen nach §§ 11ff SGB II. Mit vielen praktischen Beispielen sollen den Leistungssachbearbeitenden in den Jobcentern die Auswirkungen dieser im Juli 2023 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen auf ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen erläutert werden.
Auch sollen erste Erfahrungen der Mitarbeitenden in den Jobcentern mit den zum Januar 2023 in Kraft getretenen leistungsrechtlichen Änderungen ggf. unter Berücksichtigung erster Rechtsprechung angesprochen werden.

Inhalte

1. Änderungen beim Einkommen in §§ 11, 11a, 11b SGB II
2. Abschaffung der vorschussweisen Zahlung von Bürgergeld für Übergangsgeld bei medizinischen Reha-Maßnahmen in § 25 SGB II
3. Änderung bei der Aufrechnung von Darlehen nach § 42a SGB II
4. Erfahrungsaustausch zu den im Januar 2023 in Kraft getretenen leistungsrechtlichen Neuregelungen des Bürgergeldgesetzes

Termin

Termin
26.05.2023, 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
ZV.16

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger)

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Aktueller Text des SGB II bzw. Gesetzentwurf

Gebühr

105,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388