Neues Seminar
Eingliederungshilfe nach dem 2. Teil des SGB IX
Ziel des Seminars ist es, die aktuellen Änderungen des SGB IX zu erarbeiten. Dabei wird der 2. Teil - das Recht der Eingliederungshilfe - im Mittelpunkt stehen. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Eingliederungshilfe zu einer modernen, personenzentrierten Teilhabeleistung außerhalb des Fürsorgesystems der Sozialhilfe fortentwickelt. Der Mensch mit Behinderungen und seine Teilhabe stehen im Mittelpunkt. 2020 trat damit auch das neue Leistungsrecht der Eingliederungshilfe in Kraft. Im Seminar werden die verschiedenen Leistungsgruppen, die neben der allgemein bekannten sozialen Teilhabe auch die medizinische und die berufliche Rehabilitation sowie die Teilhabe an Bildung umfassen, detailliert dargestellt und mit Fallbeispielen erläutert. Fragen zu Einzelfällen aus dem Teilnehmendenkreis werden gerne aufgegriffen.
1. Ziele des BTHG und die Einordnung der neuen Eingliederungshilfe in die Sozialgesetzbücher
2. Grundsätze der Eingliederungshilfe (insbesondere Nachrang, Wunsch- und Wahlrecht, Antragsprinzip, Vereinbarungs- und Sicherstellungsprinzip, Personenzentrierung)
3. Neugestaltung des leistungsberechtigten Personenkreises (§ 99 SGB IX)
4. Zusammentreffen von Leistungen der EGH mit Pflegeleistungen (§ 103 SGB IX – „Lebenslagenmodel“)
5. Leistungsgruppen der EGH inklusive Abgrenzung zu anderen Rehabilitationsträgern
- medizinische Rehabilitation - §§ 109, 110, 42 - 48 SGB IX;
- Teilhabe am Arbeitsleben - § 111, 49 - 62 SGB IX;
- Teilhabe an Bildung - §§ 112
- Soziale Teilhabe - §§ 113 - 116, 76 - 84 SGB IX
6. Einkommens- und Vermögenseinsatz
2. Grundsätze der Eingliederungshilfe (insbesondere Nachrang, Wunsch- und Wahlrecht, Antragsprinzip, Vereinbarungs- und Sicherstellungsprinzip, Personenzentrierung)
3. Neugestaltung des leistungsberechtigten Personenkreises (§ 99 SGB IX)
4. Zusammentreffen von Leistungen der EGH mit Pflegeleistungen (§ 103 SGB IX – „Lebenslagenmodel“)
5. Leistungsgruppen der EGH inklusive Abgrenzung zu anderen Rehabilitationsträgern
- medizinische Rehabilitation - §§ 109, 110, 42 - 48 SGB IX;
- Teilhabe am Arbeitsleben - § 111, 49 - 62 SGB IX;
- Teilhabe an Bildung - §§ 112
- Soziale Teilhabe - §§ 113 - 116, 76 - 84 SGB IX
6. Einkommens- und Vermögenseinsatz
Termin
08.05.2023, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
ZV.15
Online-Seminar
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Zoom
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- Christian Au
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
Beschäftigte, die im Bereich der Eingliederungshilfe tätig sind
Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.
150,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.