Fortbildungsprogramm

Mietrecht kompakt – Praxiswissen auf den Punkt gebracht im SGB II und SGB XII

Modul 3 - Alles rund um die Einzugs- und Auszugsrenovierung: Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturklausel

Veranstaltungsziele

Es gibt kaum einen Bereich des Zivilrechts, der eine ähnlich herausragende Bedeutung für die Leistungssachbearbeitung im SGB II und SGB XII aufweist wie das Mietrecht. Bei der Berücksichtigung der Bedarfe für die Unterkunft knüpft der Gesetzgeber an die tatsächlichen Aufwendungen an. Schon zu Beginn der Leistungssachbearbeitung stellt sich meist die Frage, ob nur der Wohnraum oder auch etwa der mitvermiete Stellplatz KdU sein können. Und damit ist man bereits „tief im Mietrecht“.

In 5 aufeinander abgestimmten Modulen werden – praxisgerecht aufbereitet – die wichtigsten mietrechtlich relevanten Fragestellungen in der Leistungssachbearbeitung erarbeitet und Lösungswege sowie bislang häufig ungenutzte Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Ziel ist ein rechtssicherer Umgang mit den verschiedensten mietrechtlichen Problematiken.

Modul 3:

- Kaum ein Mietvertrag existiert ohne sog. Schönheitsreparaturklausel. Die praktische Relevanz ist enorm. Gerade im Verhältnis zum leistungsberechtigten Bürger werden häufig unwirksame Klauseln vermieterseits genutzt, gleichwohl werden sozialrechtlich Einzugs- und Auszugsrenovierungen bewilligt. Die Unwirksamkeit solcher Klauseln zu erkennen, ist nicht schwierig, man muss nur wissen, worauf es ankommt. Anhand zahlreicher Klausel-Beispiele wird – einem einfachen 3. Punkte-Schema folgend – genau das eingeübt.

- Und wenn nun aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel eine Einzugsrenovierung bewilligt wurde? Welchen Anspruch hat das JC/SA gegen den Vermieter? Wann verjährt ein solcher Anspruch? Kann sich das JC/SA – selbst bei langjährigen Mietverhältnissen? – die Kosten der Einzugsrenovierung noch vom Vermieter zurückholen? Wie funktioniert das? Und unter Hinweis auf die Unwirksamkeit einer solchen Klausel sozialrechtlich die Bewilligung einer Auszugsrenovierung ablehnen?

- Nicht minderhäufig finden sich sog. Kleinreparaturklauseln in Mietverträgen. Welchen Anforderungen müssen sie entsprechen, um wirksam zu sein? Und wann und wie erfolgt die sozialrechtliche Umsetzung?

Inhalte

1. Schönheitsreparaturen
- Gesetzliche Grundlagen und Prüfungsumfang des JC/SA
- Sozialrechtliche Differenzierung (Einzugs- und Auszugsrenovierung) und die zivilrechtliche Einordnung
- Was Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind und wie sie Vertragsbestandteil werden
- Rechtsfolgen unwirksamer Klauseln
- Die sog. „kundenfeindlichste“ Auslegung bei der Prüfung von AGB
- Die Rechtsprechungsänderung des BGH 2015
- Die systematische Prüfung von Schönheitsreparaturklauseln
- „Renovierte“ und „unrenovierte“ Wohnung und der angemessene Ausgleich des Vermieters
- Der Umfang von Schönheitsreparaturen
- Erforderlichkeit von Schönheitsreparaturen/starre und weiche Fristregelungen
- Beweislast und Beweissicherung
- Teilunwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln und Rechtsfolgen
- Der Anspruch des LB gegen den Vermieter auf Herausgabe des Vermögensvorteils durch aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel durchgeführter Renovierungsarbeiten und der Übergang des Anspruchs auf das JC bzw. die Überleitung des Anspruchs auf das SA
- Besonderheiten bei der Verjährung des Anspruchs
- Abgrenzung der Schönheitsreparaturklauseln von Individualvereinbarungen
- Rechtliche Anforderungen an Individualvereinbarungen, Reichweite und Beweislast
2. Kleinreparaturklausel
- Gesetzliche Grundlagen
- Was „Kleinreparaturen“ inhaltlich sind
- Voraussetzungen einer wirksamen „Kleinreparaturklausel“
- Kostenbeteiligung und doppelte Kostenbegrenzung

Termin

Termin
05.05.2025, 09:00 Uhr – 12:15 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
ZV.8-OS

Veranstaltungsort

Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte der Leistungsabteilung sowie der Widerspruchs- und SGG-Stelle in Jobcentern und Sozialämtern

Voraussetzung

PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.

Gebühr

100,00 € 95,00 € pro Person

Anmeldung

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Nicole Himmel
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