Abgrenzung von Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im TVöD.
Die Bezahlung der Arbeitnehmenden, die sich in ihrem Beruf für Einsätze bereithalten müssen ist häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 09.03.2021 mit der Frage beschäftigt, ob Rufbereitschaft Arbeitszeit ist. In diesem Webinar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die neue Rechtsprechung und lernen die Sonderformen der Arbeit des TVöD „Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft“ voneinander abzugrenzen. Ausführliche Beispiele veranschaulichen die Rechtslage.
1. Überblick über den Unterschied zwischen Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
2. Beispiele, die eine Abgrenzung dieser „Arbeitsbereitschaften“ erleichtern
3. Bezahlungsregelungen des TVöD für diese Sonderformen der Arbeit
4. Die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 09.03.2021 – C-580/19 und C-344/19 auf die Bezahlung von Rufbereitschaft
2. Beispiele, die eine Abgrenzung dieser „Arbeitsbereitschaften“ erleichtern
3. Bezahlungsregelungen des TVöD für diese Sonderformen der Arbeit
4. Die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 09.03.2021 – C-580/19 und C-344/19 auf die Bezahlung von Rufbereitschaft
Termin
17.09.2025, 09:00 Uhr – 10:30 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.616-OS
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- Dirk Brand
Referent für arbeits- und tarifrechtliche Seminare
Personalverantwortliche und Beschäftigte der Personalbereiche
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