Fortbildungsprogramm

Abgrenzung von Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im TVöD. Wann ist Rufbereitschaft zu bezahlen? Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 09.03.2021 – C-580/19 und C-344/19 in der Praxis

Veranstaltungsziele

Die Bezahlung der Arbeitnehmenden, die sich in ihrem Beruf für Einsätze bereithalten müssen ist häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 09.03.2021 mit der Frage beschäftigt, ob Rufbereitschaft Arbeitszeit ist. In diesem Webinar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die neue Rechtsprechung und lernen die Sonderformen der Arbeit des TVöD „Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft“ voneinander abzugrenzen. Ausführliche Beispiele veranschaulichen die Rechtslage.

Inhalte

1. Überblick über den Unterschied zwischen Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
2. Beispiele, die eine Abgrenzung dieser „Arbeitsbereitschaften“ erleichtern
3. Bezahlungsregelungen des TVöD für diese Sonderformen der Arbeit
4. Die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 09.03.2021 – C-580/19 und C-344/19 auf die Bezahlung von Rufbereitschaft

Termin

Termin
18.09.2024, 14:30 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.606-OS

Veranstaltungsort

Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom

Veranstaltungs­leitung

  • Dirk Brand
    Referent für arbeits- und tarifrechtliche Seminare

Zielgruppe

Personalverantwortliche und Beschäftigte der Personalbereiche

Voraussetzung

Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.

Gebühr

70,00 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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