Abstandsflächenrecht in NRW
Das Abstandsflächenrecht verfolgt den Zweck, durch Mindestabstände die Gefahr der Brandübertragung, der Beeinträchtigung der Belichtung und Belüftung, einer unangemessenen optischen Beengung und der Störung des Wohnfriedens vorzubeugen. § 6 BauO NRW normiert daher das grundsätzlich geltende Gebot, dass Abstandsflächen von einer weiteren Bebauung freizuhalten sind. Die Norm entfaltet nachbarschützende Wirkung, sodass sich an der Einhaltung bzw. Nichteinhaltung von Grenzabständen in der Praxis häufig nachbarschaftliche Streitigkeiten entzünden.
Sie erhalten einen Überblick über das Abstandsflächenrecht. Hierzu werden die rechtlichen Vorgaben anhand praktischer Beispiele sowie vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des OVG NRW betrachtet.
Sie erhalten einen Überblick über das Abstandsflächenrecht. Hierzu werden die rechtlichen Vorgaben anhand praktischer Beispiele sowie vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des OVG NRW betrachtet.
1. Abstandsflächenrechtliche Schutzziele
2. Abstandsflächenrechtlich relevante Anlagen
3. Vorrang des Bauplanungsrechts
4. Lage und Bemessung von Abstandsflächen, Überdeckungsverbot
5. Abstandsflächenrechtlich begünstigte bauliche Anlagen
6. Gestattung geringerer Abstandsflächentiefen, Abweichungsmöglichkeiten
7. Abstandsflächenrechtliche Betrachtung von Windenergieanlagen
8. Rechtsschutz
Für diese Veranstaltung liegt die Anerkennung der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW vor.
2. Abstandsflächenrechtlich relevante Anlagen
3. Vorrang des Bauplanungsrechts
4. Lage und Bemessung von Abstandsflächen, Überdeckungsverbot
5. Abstandsflächenrechtlich begünstigte bauliche Anlagen
6. Gestattung geringerer Abstandsflächentiefen, Abweichungsmöglichkeiten
7. Abstandsflächenrechtliche Betrachtung von Windenergieanlagen
8. Rechtsschutz
Für diese Veranstaltung liegt die Anerkennung der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW vor.
Termin
13.05.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.534
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Nick Kockler
Rechtsanwalt, Fachwanwalt für Verwaltungsrecht
Beschäftigte aus Bauordnungs- oder Planungsämtern, Architekturschaffende, Projektentwickelnde, Angehörige rechtsberatender Berufe
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: BauO NRW