Akteneinsicht – Auskunft – Informationszugang (ein Überblick mit Fallbeispielen)
Der Dozent beleuchtet verschiedene Schlüsselthemen, angefangen bei den Anspruchsvoraussetzungen, dem Beteiligtenbegriff und dem Verfahren im Kontext des Rechts auf Akteneinsicht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Grenzen der Akteneinsicht, insbesondere hinsichtlich der berechtigten Interessen Dritter. Der Dozent zeigt auf, wie diese Interessen im Einklang mit dem Recht auf Akteneinsicht gebracht werden können. Des Weiteren werden der Umgang mit anonymen Hinweisen behandelt und Empfehlungen für eine transparente und rechtskonforme Vorgehensweise gegeben. Die Verbindung zwischen Akteneinsicht und Datenschutz, speziell im Zusammenhang mit dem Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), wird ebenfalls eingehend beleuchtet.
Das Seminar behandelt zudem die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes NRW, Abgrenzungen zu anderen Gesetzen und konkretisiert Unterschiede zur Akteneinsicht nach § 29 VwVfG NRW bzw. 25 SGB X. Begriffsbestimmungen und Anspruchsvoraussetzungen nach dem IFG NRW werden erklärt, ebenso wie der Informationszugang nach verschiedenen Gesetzen wie UIG NRW, VIG, PresseG NRW und UrhG NRW.
Praktische Fallbeispiele vertiefen Ihr Verständnis, und Sie erfahren, wie Dritte, deren personenbezogene Daten betroffen sind, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes eingebunden werden. Vertiefen Sie Ihr Fachwissen und erwerben Sie praxisrelevante Kompetenzen.
Das Seminar behandelt zudem die Anwendbarkeit des Informationsfreiheitsgesetzes NRW, Abgrenzungen zu anderen Gesetzen und konkretisiert Unterschiede zur Akteneinsicht nach § 29 VwVfG NRW bzw. 25 SGB X. Begriffsbestimmungen und Anspruchsvoraussetzungen nach dem IFG NRW werden erklärt, ebenso wie der Informationszugang nach verschiedenen Gesetzen wie UIG NRW, VIG, PresseG NRW und UrhG NRW.
Praktische Fallbeispiele vertiefen Ihr Verständnis, und Sie erfahren, wie Dritte, deren personenbezogene Daten betroffen sind, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes eingebunden werden. Vertiefen Sie Ihr Fachwissen und erwerben Sie praxisrelevante Kompetenzen.
1. Das Recht auf Akteneinsicht (Anspruchsvoraussetzungen, Beteiligte, Verfahren)
2. Grenzen der Akteneinsicht (insb. Berechtigte Interessen Dritter)
3. Umgang mit anonymen Hinweisen
4. Schnittstellen zum Datenschutz (z. B. Auskunftsanspruch aus Art. 15 DS-GVO)
5. Anwendbarkeit des IFG NRW (mit Abgrenzungen und Konkurrenzen)
6. Abgrenzung zu Akteneinsicht nach § 29 VwVfG NRW / § 25 SGB X
7. Begriffsbestimmungen und Anspruchsvoraussetzung nach dem IFG NRW
8. Informationszugang nach Umweltinformationsgesetz (NRW), Verbraucherinformationsgesetz, PresseG NRW, UrhG NRW
9. Ausgewählte Fallbeispiele
10. Beteiligung Dritter (deren personenbezogene Daten betroffen sind) nach Informationsfreiheitsgesetz
11. Entscheidung über die Auskunftserteilung nach Informationsfreiheitsgesetz
2. Grenzen der Akteneinsicht (insb. Berechtigte Interessen Dritter)
3. Umgang mit anonymen Hinweisen
4. Schnittstellen zum Datenschutz (z. B. Auskunftsanspruch aus Art. 15 DS-GVO)
5. Anwendbarkeit des IFG NRW (mit Abgrenzungen und Konkurrenzen)
6. Abgrenzung zu Akteneinsicht nach § 29 VwVfG NRW / § 25 SGB X
7. Begriffsbestimmungen und Anspruchsvoraussetzung nach dem IFG NRW
8. Informationszugang nach Umweltinformationsgesetz (NRW), Verbraucherinformationsgesetz, PresseG NRW, UrhG NRW
9. Ausgewählte Fallbeispiele
10. Beteiligung Dritter (deren personenbezogene Daten betroffen sind) nach Informationsfreiheitsgesetz
11. Entscheidung über die Auskunftserteilung nach Informationsfreiheitsgesetz
Termin
24.03.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.661
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Lukas Gruszewicz
Behördlicher Datenschutzbeauftragter und Fachexperte für Grundsatzangelegenheiten der Verwaltung
alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst