Fortbildungsprogramm

Aktuelle Entwicklungen im Kommunalrecht 2024

Veranstaltungsziele

Das Kommunalverfassungsrecht in Nordrhein-Westfalen ist wichtigen Regelungen durch den Gesetzgeber ausgesetzt. Die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen zur Organisation hybrider Sitzungen sowie entschädigungsrechtlichen Regelungen müssen von den Gemeinden, Städten und Kreisen rechtssicher angewandt und fristgerecht umgesetzt werden.

Auf aktuelle ortsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten durch Hauptsatzung bzw. Geschäftsordnung wird in der Veranstaltung eingegangen. Zudem wird die artikulierte Sichtweise der Kommunalaufsicht zu besonders aktuellen Fragestellungen vorgestellt.

Bei der Vorstellung und Analyse der zunehmenden kommunalverfassungsrechtlichen Rechtsprechung zur Organisation von Rats-, Ausschuss- und Bezirksvertretungssitzungen (ausschließlich aus dem aktuellen Berichtszeitraum 2023/24) wird es vor allem um – über den Einzelfall hinausgehende – Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen. Im Mittelpunkt stehen Entscheidungen zur Organisation kommunaler Gremiensitzungen insgesamt.

Die Teilnehmenden erhalten neben den Teilnehmerunterlagen auch eine Leitsatzsammlung aller besprochenen kommunalverfassungsrechtlichen Entscheidungen.

Inhalte

1. Aktuelle kommunalrelevante Gesetze, Verordnungen und Erlasse
2. Gestaltung des Ortsrechts (Hauptsatzung, Geschäftsordnung, Zuständigkeitsordnung)
3. Aktuelle Rechtsprechung zum Kommunalverfassungsrecht, z. B.
- Organisation von Rats-, Bezirksvertretungs- und Ausschusssitzungen
- Durchführung hybrider Ausschuss- und Bezirksvertretungssitzungen
- Neubildung, Abspaltung und Untergang von Fraktionen und Gruppen mit Auswirkungen auf die Ausschusszusammensetzung (Spiegelbildlichkeitsgrundsatz)
- Ausschussbesetzung und -umbesetzung
- Fraktionsgeschäftsführungszuwendungen
- Rechte und Pflichten von Rats- und Kreistagsmitgliedern (Frage-, Rede- und Antragsrechte, Akteneinsicht Befangenheit, Verschwiegenheit etc.)
- Stellung des Bürgermeisters bzw. Landrats als Vorsitzender der Kommunalvertretung
- Entschädigungsrecht
- Regeln und Risiken bei Dringlichkeitsentscheidungen
- Neutralitäts- und Sachlichkeitspflicht des Bürgermeistes bzw. Landrats
- Bekanntmachungsverfahren für Satzungen (Unterschriften, Bekanntmachungsformen etc.)
- Berichtspflicht von kommunalen Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber dem Rat
- Kommunalaufsicht
4. Diskussion und Austausch über aktuelle Problemstellungen aus der Praxis der Rats- und Kreistagsbüros sowie des Ausschuss- und Bezirksmanagements

Termin

Termin
06.06.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.653

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

  • Prof. Dr. Frank Bätge
    Der Referent ist Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Berufung war er in der Kommunalverwaltung tätig. Er ist Autor zahlreicher kommunalrechtlicher Bücher und Aufsätze sowie Herausgeber einer Kommentierung zu diesem Themenkomplex. Als Sachverständiger ist er von Parlamenten zu Novellierungen des Kommunalrechts hinzugezogen worden

Zielgruppe

alle mit dem Sitzungsdienst des Rates bzw. Kreistages, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen befassten kommunalen Führungskräfte und Beschäftigten

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388