Aktuelle Rechtsfragen der Hilfe zur Pflege
In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen der Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII vermittelt, wobei der Schwerpunkt im Bereich der ambulanten Pflege liegt. Dabei werden die Leistungen der Sozialhilfe im Zusammenhang mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie des Trägers der Eingliederungshilfe dargestellt und es werden Lösungen für Schnittstellenprobleme zwischen den einzelnen Leistungen beleuchtet. Das Ziel ist dabei, den Rahmen für einen rechtssicheren Umgang zu schaffen. Auf aktuelle gesetzliche Änderungen, etwa durch das Angehörigenentlastungsgesetz oder das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz wird eingegangen.
1. Feststellung des pflegerischen Bedarfs (§ 63a SGB XII)
2. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege im Einzelnen (insb. Pflegesachleistungen, Kurzzeit– und Verhinderungspflege, ambulant betreutes Wohnen)
3. Schnittstellenfragen (Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Leistungsträger (insb. Pflegeversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Eingliederungshilfe)
4. Umsetzung des Angehörigenentlastungsgesetzes
5. Diskussionen und der Austausch von Erfahrungen im Teilnehmerkreis sind ausdrücklich erwünscht.
2. Die Leistungen der Hilfe zur Pflege im Einzelnen (insb. Pflegesachleistungen, Kurzzeit– und Verhinderungspflege, ambulant betreutes Wohnen)
3. Schnittstellenfragen (Zusammentreffen von Leistungen unterschiedlicher Leistungsträger (insb. Pflegeversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Eingliederungshilfe)
4. Umsetzung des Angehörigenentlastungsgesetzes
5. Diskussionen und der Austausch von Erfahrungen im Teilnehmerkreis sind ausdrücklich erwünscht.
Termin
10.11.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.373
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Dr. Dirk Zitzen
Richter am Sozialgericht
Beschäftigte der Fachstellen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII sowie Beschäftigte von Pflegestützpunkten und ambulanten Diensten
Ihre Fragen können Sie bis zwei Wochen vor der Veranstaltung gern an studieninstitut@si-niederrhein.de senden. Diese finden im Seminar Berücksichtigung.