Fortbildungsprogramm

Aufrechnungen von Forderungen durch Jobcenter

Veranstaltungsziele

Die Wiederherstellung des Nachranggrundsatzes im Bereich des SGB II mittels Aufrechnung durch die Jobcenter hat sich in der Praxis als eine komplexe und häufig strittige Materie erwiesen. Nicht nur, dass die Leistungsträger bei der Aufrechnung den Individualbedarf eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten haben, auch das Rangverhältnis mehrerer Aufrechnungen untereinander und zu den Minderungen wegen Pflichtverletzungen erschwert den rechtskonformen Umgang mit Aufrechnungen.

In diesem Kurzseminar soll der richtige Umgang mit Aufrechnungen in der täglichen Arbeit der Jobcenter praxisnah mit konkreten Beispielen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung vertiefend besprochen werden.

Inhalte

1. Tatbestand und Rechtsfolgen bei einer Aufrechnung nach § 42a SGB II
2. Tatbestand und Rechtsfolgen einer Aufrechnung nach § 43 SGB II
3. Mehrfachaufrechnungen und das Rangverhältnis mehrerer Aufrechnungen untereinander nach §§ 42a, 43 SGB II
4. Rangverhältnis von Aufrechnungen und Leistungsminderungen wegen Pflichtverletzungen (Sanktionen)
5. Folgen des Individualprinzips bei Aufrechnungen
6. Korrektur eines Aufrechnungs-VA als Dauer-VA nach § 48 SGB X
7. Auswirkungen der analogen Anwendung von § 1629a BGB auf Aufrechnungen

Termin

Termin
07.03.2025, 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.331-OS

Veranstaltungsort

Online-Seminar
Online-Seminar
Zoom

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte aus den Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger)

Voraussetzung

PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetzestext SGB II

Gebühr

100,00 € 95,00 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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