Betreuungsrecht – Vorrangige sozialrechtliche Hilfemöglichkeiten
Die Betreuungsrechtsreform stärkt das Prinzip der Unterstützung im Rahmen der Leistungsverwaltung. Es wird klargestellt, dass aus grundsätzlichen Erwägungen Unterstützung vor Betreuerbestellung (Stellvertretung) geht.
Ist eine Sozialleistung vorhanden und hat der kranke Mensch einen bedarfsdeckenden Zugang dazu, darf entweder überhaupt keine rechtliche Betreuung angeordnet werden oder zumindest nicht in diesem Aufgabenbereich. Die Ermittlungstätigkeit der Betreuungsbehörde setzt voraus, dass Kenntnisse sozialrechtlicher Vorschriften vorhanden sind.
In der Veranstaltung wird eine systematischer, verstehender Überblick über das Leistungsspektrum der Sozialgesetzbücher vermittelt. Diese sind für die Arbeit der Betreuungsbehörde nach § 8 BtOG zur Betreuungsvermeidung sowie nach § 11 BtOG zur Ermittlung imgerichtlichen Verfahren essenziell. Erläutert wird der Allgemeine Teil des SGB (SGB I) sowie die besonderen Leistungstatbestände, aber es werden auch Ausflüge zumPsychKG sowie zu anderen Möglichkeiten der Bedarfsdeckung begleitet.
Ist eine Sozialleistung vorhanden und hat der kranke Mensch einen bedarfsdeckenden Zugang dazu, darf entweder überhaupt keine rechtliche Betreuung angeordnet werden oder zumindest nicht in diesem Aufgabenbereich. Die Ermittlungstätigkeit der Betreuungsbehörde setzt voraus, dass Kenntnisse sozialrechtlicher Vorschriften vorhanden sind.
In der Veranstaltung wird eine systematischer, verstehender Überblick über das Leistungsspektrum der Sozialgesetzbücher vermittelt. Diese sind für die Arbeit der Betreuungsbehörde nach § 8 BtOG zur Betreuungsvermeidung sowie nach § 11 BtOG zur Ermittlung imgerichtlichen Verfahren essenziell. Erläutert wird der Allgemeine Teil des SGB (SGB I) sowie die besonderen Leistungstatbestände, aber es werden auch Ausflüge zumPsychKG sowie zu anderen Möglichkeiten der Bedarfsdeckung begleitet.
1. Grundzüge des Betreuungsrechts, insbesondere Betreuungsrechtsreform 2023
2. Überblick über das gesamte Sozialrecht, insbesondere Unterscheidung von Antragsleistungen und Kenntnisleistungen
3. Krankenversicherungsrecht
4. Hilfen für Langzeitarbeitslose
5. Hilfen für Menschen mit Behinderung
6. Hilfen für ältere Menschen
7. Vernetzungen vorhandener Hilfen
2. Überblick über das gesamte Sozialrecht, insbesondere Unterscheidung von Antragsleistungen und Kenntnisleistungen
3. Krankenversicherungsrecht
4. Hilfen für Langzeitarbeitslose
5. Hilfen für Menschen mit Behinderung
6. Hilfen für ältere Menschen
7. Vernetzungen vorhandener Hilfen
Termin
13.05.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Das Seminar ist bereits eingeladen. Eine Anmeldung ist noch per E-Mail möglich.
Veranst.-Nr.
III.274
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Lars Mückner
Richter am Amtsgericht, Familiengericht und Betreuungsgericht, Dozent für Betreuungsrecht - Dr. Carsten Stölting
Richter am Landessozialgericht
Beschäftigte von Betreuungsbehörden
190,00 € pro Person
Das Seminar ist bereits eingeladen. Eine Anmeldung ist noch per E-Mail möglich.