Crashkurs Verwaltungsrecht
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechtes, der notwendig ist, um einen rechtmäßigen/nicht angreifbaren Verwaltungsakt zu erlassen. Sie sollen im Erlassverfahren dadurch Rechtssicherheit erlangen, indem sie bereits vorher mögliche Fehlerquellen erkennen und vermeiden bzw. im weiteren Verfahren wissen, wie sie mit einem fehlerhaften Verwaltungsakt umgehen können.
1. Formelle Rechtmäßigkeit des VA
(Form, Anhörung, Bekanntgabe)
2. Materielle Rechtmäßigkeit des VA
(Richtige Anwendung der Ermächtigungsgrundlage, Bestimmtheit des Tenors, Unmöglichkeit, Ermessen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
3. Umgang mit formellen und materiellen Fehlern im VA (Rücknahme, Aufhebung, Heilung, Unbeachtlichkeit, Berichtigung)
4. Abgrenzung schlichte Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit
5. Bescheide formulieren/Bescheidtechnik
(Form, Anhörung, Bekanntgabe)
2. Materielle Rechtmäßigkeit des VA
(Richtige Anwendung der Ermächtigungsgrundlage, Bestimmtheit des Tenors, Unmöglichkeit, Ermessen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
3. Umgang mit formellen und materiellen Fehlern im VA (Rücknahme, Aufhebung, Heilung, Unbeachtlichkeit, Berichtigung)
4. Abgrenzung schlichte Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit
5. Bescheide formulieren/Bescheidtechnik
Termin
11.06.2024, 09:00 Uhr – 12.06.2024, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.645-2
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Susanne Matthes-Bredelin
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, die Quereinsteigende sind und sich schnell Grundkenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht aneignen wollen sowie Beschäftigte, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: das VwVfG NW und das LZG NW
340,00 € pro Person