Darlehen nach dem SGB II
Das SGB II sieht an vielen Stellen die Möglichkeit vor, in bestimmten besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfssituationen Bürgergeld auf Darlehensbasis zu zahlen. Außerdem existiert seit dem 01.04.11 mit § 42a SGB II eine zentrale und für alle Darlehen gültige Vorschrift, die vielfältige Voraussetzungen für die Darlehensbewilligung und noch mehr Regelungen zur Rückabwicklung erbrachter Darlehen enthält. Im Rahmen des 12. SGB II-Änderungsgesetzes (Bürgergeldgesetz) wurde § 42a SGB II u. a. zur Aufrechnung geändert; außerdem wurde das Verhältnis mehrerer paralleler Aufrechnungen klargestellt.
In diesem Seminar sollen die vielen, im SGB II verteilten, speziellen Anspruchsvoraussetzungen und die für alle Darlehensbewilligungen allgemeinen Vorschriften des § 42a SGB II und die Neuerungen durch das 12. SGB II-Änderungsgesetz erörtert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückabwicklung inkl. Aufrechnung von Darlehen mit dem Bürgergeld. Die komplexe Materie wird dabei mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt.
In diesem Seminar sollen die vielen, im SGB II verteilten, speziellen Anspruchsvoraussetzungen und die für alle Darlehensbewilligungen allgemeinen Vorschriften des § 42a SGB II und die Neuerungen durch das 12. SGB II-Änderungsgesetz erörtert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rückabwicklung inkl. Aufrechnung von Darlehen mit dem Bürgergeld. Die komplexe Materie wird dabei mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt.
1. Darlehen für Instandhaltung/Reparatur von geschütztem Grundeigentum nach § 22 Abs. 2 SGB II
2. Darlehen für Mietkautionen/Genossenschaftsanteile nach § 22 Abs. 6 SGB II
3. Darlehen für Miet- und Energieschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II
4. Darlehen bei unabweisbarem Bedarf nach § 24 Abs.1 SGB II
5. Darlehen bei erstmaliger Einkommenserzielung nach § 24 Abs. 4 S. 1 SGB II
6. Darlehen bei vorzeitigem Verbrauch von einmaligen Einkünften nach § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II
7. Darlehen bei nicht sofort verwertbarem Vermögen nach § 24 Abs. 5 S. 1 SGB II
8. Darlehen für Auszubildende nach § 27 Abs. 3 S. 1, 3 SGB II
9. Bewilligungsvoraussetzungen nach § 42a SGB II
10. Rückzahlung von Darlehen nach § 42a SGB II
11. Aufrechnung von Rückzahlungsansprüchen von Darlehen nach § 42a SGB II
12. Verhältnis zu Aufrechnungen nach § 43 SGB II und Sanktionen
13. Tilgungsreihenfolge bei mehreren Darlehen nach § 42a Abs. 6 SGB II
14. Verzinsung und Verjährung
15. Verfahrensfragen
2. Darlehen für Mietkautionen/Genossenschaftsanteile nach § 22 Abs. 6 SGB II
3. Darlehen für Miet- und Energieschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II
4. Darlehen bei unabweisbarem Bedarf nach § 24 Abs.1 SGB II
5. Darlehen bei erstmaliger Einkommenserzielung nach § 24 Abs. 4 S. 1 SGB II
6. Darlehen bei vorzeitigem Verbrauch von einmaligen Einkünften nach § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II
7. Darlehen bei nicht sofort verwertbarem Vermögen nach § 24 Abs. 5 S. 1 SGB II
8. Darlehen für Auszubildende nach § 27 Abs. 3 S. 1, 3 SGB II
9. Bewilligungsvoraussetzungen nach § 42a SGB II
10. Rückzahlung von Darlehen nach § 42a SGB II
11. Aufrechnung von Rückzahlungsansprüchen von Darlehen nach § 42a SGB II
12. Verhältnis zu Aufrechnungen nach § 43 SGB II und Sanktionen
13. Tilgungsreihenfolge bei mehreren Darlehen nach § 42a Abs. 6 SGB II
14. Verzinsung und Verjährung
15. Verfahrensfragen
Termin
05.11.2025, 09:00 Uhr – 06.11.2025, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.356
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Lutz Wittler
Ehemals BMAS Berlin und Jobcenter Bielefeld
Beschäftigte aus den Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger)
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetzestext SGB II