Das aktuelle Glücksspielrecht
Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.
Spielautomaten, deren Einsatz- und Gewinnmöglichkeiten begrenzt sind, dürfen auch in Spielhallen und Gaststätten betrieben werden (SpielV). Lotto und Rubbellose werden über Annahme- und Verkaufsstellen angeboten, bei denen es sich meist um Zeitschriften- und Tabakläden handelt. Ferner informiert das Seminar über die Regeln zur Werbung durch den Gewerbetreibenden.
Spielautomaten, deren Einsatz- und Gewinnmöglichkeiten begrenzt sind, dürfen auch in Spielhallen und Gaststätten betrieben werden (SpielV). Lotto und Rubbellose werden über Annahme- und Verkaufsstellen angeboten, bei denen es sich meist um Zeitschriften- und Tabakläden handelt. Ferner informiert das Seminar über die Regeln zur Werbung durch den Gewerbetreibenden.
1. Grundlagen des GlüStV
2. Europarechtliche Bestimmungen
3. Zulassungsbestimmungen des:
- § 33c GewO: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- § 33d GewO: Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
- § 33e GewO: Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
- § 33h GewO: Spielbanken, Lotterien und Glücksspiele
- § 33i GewO: Spielhallen und spielhallenähnliche Unternehmen
4. Aufstellung von Geld- und Warenspielgeräten sowie die Beschränkung und Aufsicht
5. Veranstaltung von Spielen
6. Pflichten des Gewerbetreibenden
7. Strafrechtliche Besonderheiten
8. Lotterien
9. Erörterung der Problemlagen bei Erlaubniserteilung, Schließung, Duldung, Auswahlentscheidung, Härtefallentscheidung bei Spielhallen im Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten
10. Aktuelle Rechtsprechung hierzu und diverse Besonderheiten der Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO
11. Umgang mit Spielcafés, Sportbistros, Pseudospielhallen, Verschleierung und Umgehungsformen
12. Rechtliche Vorgaben für jedes öffentliche Glücksspiel, insbesondere für Spielhallen, Scheinspielhallen, Eingehen auf Online-Spiele
13. Problematik von Sportwetten und entsprechenden Annahmestellen
2. Europarechtliche Bestimmungen
3. Zulassungsbestimmungen des:
- § 33c GewO: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- § 33d GewO: Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
- § 33e GewO: Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
- § 33h GewO: Spielbanken, Lotterien und Glücksspiele
- § 33i GewO: Spielhallen und spielhallenähnliche Unternehmen
4. Aufstellung von Geld- und Warenspielgeräten sowie die Beschränkung und Aufsicht
5. Veranstaltung von Spielen
6. Pflichten des Gewerbetreibenden
7. Strafrechtliche Besonderheiten
8. Lotterien
9. Erörterung der Problemlagen bei Erlaubniserteilung, Schließung, Duldung, Auswahlentscheidung, Härtefallentscheidung bei Spielhallen im Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten
10. Aktuelle Rechtsprechung hierzu und diverse Besonderheiten der Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO
11. Umgang mit Spielcafés, Sportbistros, Pseudospielhallen, Verschleierung und Umgehungsformen
12. Rechtliche Vorgaben für jedes öffentliche Glücksspiel, insbesondere für Spielhallen, Scheinspielhallen, Eingehen auf Online-Spiele
13. Problematik von Sportwetten und entsprechenden Annahmestellen
Termin
09.10.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.504
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Marc Oppermann
Jurist und Dozent
Beschäftigte aus Ordnungsämtern, Rechtsämtern, Gewerbeämtern und Bauämtern
170,00 € pro Person