Neues Seminar
Das BTHG auf den Punkt gebracht
Mit diesem Seminar soll insbesondere vermittelt werden, welche Rehabilitationsträger welche Rehabilitationsleistungen zur erbringen haben und auf welchem Wege insbesondere eine Zusammenarbeit der Träger zu erfolgen hat („Leistungen aus einer Hand“). Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf den Träger der Eingliederungshilfe gelegt.
1. BTHG-Kurzgeschichte: warum und weshalb?
2. Änderungen im SGB XII zum 01.01.2017, 01.01.2018 und 01.01.2020
3. Grundzüge des neuen allgemeinen Rehabilitationsrechts SGB IX
4. Kostenerstattung und Selbstbeschaffung
5. Besonderer Schwerpunkt: Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
6. Personenkreis der neuen Eingliederungshilfe
7. Einkommen und Vermögen in der neuen Eingliederungshilfe
8. Zuständigkeiten: örtlich und sachlich
2. Änderungen im SGB XII zum 01.01.2017, 01.01.2018 und 01.01.2020
3. Grundzüge des neuen allgemeinen Rehabilitationsrechts SGB IX
4. Kostenerstattung und Selbstbeschaffung
5. Besonderer Schwerpunkt: Teilhabe- und Gesamtplanverfahren
6. Personenkreis der neuen Eingliederungshilfe
7. Einkommen und Vermögen in der neuen Eingliederungshilfe
8. Zuständigkeiten: örtlich und sachlich
Termin
23.05.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung ist nicht buchbar.
Veranst.-Nr.
ZV.14
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Christian Au
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
Beschäftigte der Träger, der Eingliederungshilfe sowie anderer Rehabilitationsträger sowie von Leistungserbringern oder von Beratungsstellen, Berufsbetreuende
170,00 € pro Person
Die Fortbildung ist nicht buchbar.