Das neue Bürgergeld ab 2023 - Leistungsrechtliche Änderungen im SGB II -
Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition wurde die Ablösung des Arbeitslosengeldes II durch ein Bürgergeld vereinbart. Die Bundesregierung hat nunmehr erste Entwürfe zum 12. SGB II-Änderungsgesetz veröffentlicht, mit dem das neue Bürgergeld ab 2023 eingeführt werden soll.
Auch wenn die endgültige Fassung der Gesetzesänderungen noch nicht feststeht, ist doch bereits jetzt absehbar, dass die teilweise erheblichen Änderungen große Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jobcentern haben werden.
In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 12. SGB II-Änderungsgesetz thematisiert. Mit vielen praktischen Beispielen sollen den Beschäftigten der Leistungsbereiche von Jobcentern die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen erläutert werden.
Da Beschäftigte im Leistungsbereich eines Jobcenters auch in Grundzügen Kenntnisse über die Arbeit im Integrationsbereich haben sollten, soll abschließend noch ein kurzer Überblick über die Änderungen im Integrationsrecht durch das 12. SGB II-Änderungsgesetz erfolgen.
Auch wenn die endgültige Fassung der Gesetzesänderungen noch nicht feststeht, ist doch bereits jetzt absehbar, dass die teilweise erheblichen Änderungen große Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jobcentern haben werden.
In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 12. SGB II-Änderungsgesetz thematisiert. Mit vielen praktischen Beispielen sollen den Beschäftigten der Leistungsbereiche von Jobcentern die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen erläutert werden.
Da Beschäftigte im Leistungsbereich eines Jobcenters auch in Grundzügen Kenntnisse über die Arbeit im Integrationsbereich haben sollten, soll abschließend noch ein kurzer Überblick über die Änderungen im Integrationsrecht durch das 12. SGB II-Änderungsgesetz erfolgen.
1. Änderungen beim Einkommen
2. Änderungen beim Vermögenseinsatz (insbesondere Karenzzeit)
3. Entfallen der Pflicht zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente
4. Änderungen bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (insbesondere Karenzzeit)
5. Leistungsrechtliche Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
6. Einführung einer Bagatellgrenze bei Rückforderungen
7. Änderungen im Verfahrensrecht (z. B. §§ 41a, 42a SGB II) und bei den Mitwirkungspflichten
8. Übergangsregelung nach § 65 SGB II - neu –
9. Kurzer Überblick über die Gesetzesänderungen im Integrationsbereich (z. B. Ortsabwesenheit, Kooperationsplan, Vertrauenszeit, Schlichtungsverfahren, Bürgergeldbonus)
2. Änderungen beim Vermögenseinsatz (insbesondere Karenzzeit)
3. Entfallen der Pflicht zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente
4. Änderungen bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (insbesondere Karenzzeit)
5. Leistungsrechtliche Konsequenzen bei Pflichtverletzungen
6. Einführung einer Bagatellgrenze bei Rückforderungen
7. Änderungen im Verfahrensrecht (z. B. §§ 41a, 42a SGB II) und bei den Mitwirkungspflichten
8. Übergangsregelung nach § 65 SGB II - neu –
9. Kurzer Überblick über die Gesetzesänderungen im Integrationsbereich (z. B. Ortsabwesenheit, Kooperationsplan, Vertrauenszeit, Schlichtungsverfahren, Bürgergeldbonus)
Termin
19.12.2022, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
ZV.24
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Lutz Wittler
Ehemals BMAS Berlin und Jobcenter Bielefeld
Beschäftigte aus Leistungsbereichen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger)
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Aktueller Text des SGB II bzw. Gesetzentwurf
160,00 € pro Person
Die Fortbildung hat bereits begonnen.