Das nordrhein-westfälische Laufbahnrecht
Das Laufbahnrecht regelt die Berufswege für verbeamtete Personen – von der Einstellung bis zu Karrieremöglichkeiten. Es ist damit für die Personalwirtschaft unmittelbar anwendungsrelevant. Die fortlaufende Modernisierung des Laufbahnrechts soll die Attraktivität der Dienstherren im Land, insbesondere auch der Kommunen, stärken.
Die öffentlichen Verwaltungen brauchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch weiterhin hinreichend qualifiziertes und motiviertes Personal. Für die Personalwirtschaft sind dabei grundlegende Kenntnisse des Laufbahnrechts unerlässlich, um rechtssicher personalwirtschaftliche Entscheidungen treffen zu können.
Sie werden sich hier vertieft mit den rechtlichen Grundlagen des Laufbahnrechts im Landesbeamtengesetz und der Laufbahnverordnung NRW auseinandersetzen und so deren wesentliche anwendungsrelevanten Regelungsinhalte auch anhand von Fallbeispielen kennenlernen.
Darüber hinaus werden Sie ebenfalls anhand von Fallbeispielen Fragen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung innerhalb des bestehenden Beamtenverhältnisses erörtern wie z. B.:
Die öffentlichen Verwaltungen brauchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch weiterhin hinreichend qualifiziertes und motiviertes Personal. Für die Personalwirtschaft sind dabei grundlegende Kenntnisse des Laufbahnrechts unerlässlich, um rechtssicher personalwirtschaftliche Entscheidungen treffen zu können.
Sie werden sich hier vertieft mit den rechtlichen Grundlagen des Laufbahnrechts im Landesbeamtengesetz und der Laufbahnverordnung NRW auseinandersetzen und so deren wesentliche anwendungsrelevanten Regelungsinhalte auch anhand von Fallbeispielen kennenlernen.
Darüber hinaus werden Sie ebenfalls anhand von Fallbeispielen Fragen im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung innerhalb des bestehenden Beamtenverhältnisses erörtern wie z. B.:
1. Was bedeutet die zweigeteilte Laufbahngruppenstruktur?
2. Was ist unter der beruflichen Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppen zu verstehen?
3. Ist die Übertragung von Aufgaben eines höheren statusrechtlichen Amtes auch weiterhin qualifizierungsfrei möglich und wenn ja, kann man ohne weiteres durch Beförderungen „durchstarten“?
4. Wo finden sich Beamte des ehemaligen gehobenen Dienstes wieder?
5. Einblick in die Altersteilzeit für Beamte
5. Gibt es das Verzahnungsamt A 13 noch?
6. Gibt es das Instrument des Aufstiegs weiter, wenn ja, besteht ein Anspruch auf einen Aufstieg?
7. Welche konkreten Anforderungen stellt der Leistungsgrundsatz an Entscheidungen über Beförderungen, berufliche Entwicklung und Aufstieg?
8. Wie unterscheiden sich Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst und Laufbahnen besonderer Fachrichtung?
9. Welche Regelungen gibt es zur Personalentwicklung und zur Fortbildung?
10. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Laufbahnwechsel möglich?
11. Wie wird die bundesweite Mobilität sichergestellt?
2. Was ist unter der beruflichen Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppen zu verstehen?
3. Ist die Übertragung von Aufgaben eines höheren statusrechtlichen Amtes auch weiterhin qualifizierungsfrei möglich und wenn ja, kann man ohne weiteres durch Beförderungen „durchstarten“?
4. Wo finden sich Beamte des ehemaligen gehobenen Dienstes wieder?
5. Einblick in die Altersteilzeit für Beamte
5. Gibt es das Verzahnungsamt A 13 noch?
6. Gibt es das Instrument des Aufstiegs weiter, wenn ja, besteht ein Anspruch auf einen Aufstieg?
7. Welche konkreten Anforderungen stellt der Leistungsgrundsatz an Entscheidungen über Beförderungen, berufliche Entwicklung und Aufstieg?
8. Wie unterscheiden sich Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst und Laufbahnen besonderer Fachrichtung?
9. Welche Regelungen gibt es zur Personalentwicklung und zur Fortbildung?
10. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Laufbahnwechsel möglich?
11. Wie wird die bundesweite Mobilität sichergestellt?
Termin
25.11.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.620
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Peter Münch
Leiter des Dienstrechtsreferats im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Beschäftigte der Personalbereiche, Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und sonstige Interessierte, die das für ihren Aufgabenbereich notwendige rechtliche Wissen erwerben und sich mit den facettenreichen Inhalten des Laufbahnrechts vertraut machen wollen.
Sie können uns vorab an studieninstitut@si-niederrhein.de Fragen, Sachverhalte usw. zusenden, auf die sie eine Antwort in der Veranstaltung wünschen.