Fortbildungsprogramm

Das Wohnraumstärkungsgesetz für Nordrhein-Westfalen

Veranstaltungsziele

Das Seminar stellt die Instrumente und die Verfahren des Wohnungsaufsichtsrechts auf der Grundlage des Wohnraumstärkungsgesetz vom 1. Juli 2021 dar.

Die Aufgaben der Wohnungsaufsicht werden ständig drängender, da die Verwahrlosung von Wohnraum sich bei privaten und gewerblichen Vermietern in steigendem Maße zeigt. Neu hinzugekommen sind die Anforderungen für Unterkünfte von Beschäftigten.

Wesentliche Ziele des Wohnraumstärkungsgesetzes sind:
- die Gemeinden in die Lage zu versetzen, stärker gegen Problemimmobilien einzuschreiten und gezielter gegen die Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen,
- Gefährdungen, die sich aus der Wohnraumnutzung ergeben, zu unterbinden,
- Anforderungen an die Unterkünfte von Beschäftigten zu definieren,
- den Gemeinden erweitere Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen

Inhalte

1. Vorschriften zu den Mindestanforderungen für Wohnraum
2. Vorschriften zur Instandsetzungsanordnung
3. Vorschriften zur Unbewohnbarkeitserklärung
4. Vorschriften zur Überprüfung von Unterkünften für Beschäftigte
5. Vorschriften zum Vorgehen bei Problemimmobilien
6. Vorschriften zu den Handlungsmöglichkeiten bei der Zweckentfremdung von Wohnraum

Termin

Termin
24.11.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.436

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

  • Anna Zavelberg
    Ministerialrätin, Referatsleiterin für den Bereich der Wohnungsaufsicht im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Zielgruppe

Beschäftigte der Ämter für Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung, Bauordnungsrecht sowie Soziales der Städte und Gemeinden in NRW

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

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Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
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