Fortbildungsprogramm

Datenschutz in der Kommunalverwaltung in NRW

Veranstaltungsziele

Es wird eine systematische Einführung in das Datenschutzrecht in der Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen vermittelt. Einen Schwerpunkt bilden der Vorrang spezialgesetzlicher Regelungen und die Anwendung des Datenschutzgesetzes NRW im Zusammenspiel mit der Datenschutz-Grundverordnung. Datenschutz, der als Querschnittsmaterie in praktisch allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung eine Rolle spielt, wird den Teilnehmenden anhand zahlreicher Beispiele aus dem Behördenalltag verständlich.

Inhalte

1. Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung - Grundbegriffe und ihre Herkunft
2. Subsidiarität der allgemeinen Datenschutzgesetze und der Vorrang spezialgesetzlicher Regelungen (Datenschutz-Grundverordnung - Bundesrecht - Landesrecht: Was gilt wann?)
3. Abgrenzung zur Richtlinie 2016/680 (JI-Richtlinie) für Ordnungswidrigkeitenverfahren
4. Informationspflichten
5. Betroffenenrechte (insbesondere Auskunftsanspruch)
6. Verarbeitungsverzeichnis
7. Aufgaben und Stellung von Datenschutzbeauftragten
8. Datenschutz-Folgeabschätzung
9. Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit
10. Meldepflichten bei Datenpannen
11. Schadensersatz und Geldbußen
12. Aktuelle Rechtsprechung

Termin

Termin
21.11.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.660

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte aus der Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen sowie Datenschutzbeauftragte

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388