Der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei den Hilfen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII
In diesem Seminar wird den Teilnehmenden ein vollständiger Überblick über den Einsatz von Einkommen und Vermögen bei existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII vermittelt. Die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII ist u. a. vom Einkommen und Vermögen der leistungsberechtigten Personen abhängig. Die hierbei auftretenden Fragen werden im Seminar praxisorientiert beantwortet, wobei zahlreiche Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen in den Seminarverlauf einfließen. Diskussionen und der Austausch von Erfahrungen sind ausdrücklich erwünscht.
1. Abgrenzung der Existenzsicherungssysteme
2. Einsatzgemeinschaften im SGB XII
3. Abgrenzung Einkommen/Vermögen
4. Einkommensarten
5. Ermittlung des bereinigten Einkommens, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei Mischfällen
6. Ermittlung des einzusetzenden Vermögens
7. Berechnung der Freibeträge, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei Mischfällen
8. Vorstellung der Änderungen durch das Bürgergeldgesetz in Bezug auf den Einsatz von Einkommen und Vermögen anhand zahlreicher Beispiele
9. Erläuterung der aktuellen Rechtsprechung zum Einkommen und Vermögen
2. Einsatzgemeinschaften im SGB XII
3. Abgrenzung Einkommen/Vermögen
4. Einkommensarten
5. Ermittlung des bereinigten Einkommens, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei Mischfällen
6. Ermittlung des einzusetzenden Vermögens
7. Berechnung der Freibeträge, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei Mischfällen
8. Vorstellung der Änderungen durch das Bürgergeldgesetz in Bezug auf den Einsatz von Einkommen und Vermögen anhand zahlreicher Beispiele
9. Erläuterung der aktuellen Rechtsprechung zum Einkommen und Vermögen
Termin
31.03.2025, 09:00 Uhr – 01.04.2025, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.364
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Dr. Dirk Zitzen
Richter am Sozialgericht
Beschäftigte von Sozialämtern und sozialer Fachbereiche und Dienste, die mit der Gewährung von existenzsichernden Leistungen befasst sind.
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII, SGB II mit Bürgergeld-Verordnung (vormals Alg II-VO)