Der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei den Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII
Der Einsatz von Einkommen und Vermögen bringt bei den besonderen Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII Besonderheiten mit sich. In diesem Seminar stehen die besonderen Fragestellungen bei der Gewährung von Hilfen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII im Vordergrund. So sehen die §§ 85 bis 89 SGB XII sowie der § 92 SGB XII hier spezielle Regelungen vor. Eigenheiten ergeben sich auch aus dem der Hilfegewährung häufig zugrunde liegenden sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis und bei der Anwendung des Nachranggrundsatzes. Im Seminar werden die immer wiederkehrenden Probleme bei der Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung behandelt. Es soll den Teilnehmenden helfen, Schwierigkeiten und Unsicherheiten im Umgang mit der Problematik zu überwinden. Diskussionen und der Austausch von Erfahrungen im Teilnehmerkreis sind ausdrücklich erwünscht.
1. Probleme beim Einsatz von Einkommen ober- und unterhalb der Einkommensgrenze
2. Das sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis zwischen Hilfesuchenden, Sozialhilfeträger und Leistungserbringer
3. Unterschiede zwischen Brutto- und Nettoprinzip
4. Anwendungsfälle sogenannter "unechter" Sozialhilfe (§ 19 Abs. 5 SGB XII)
5. Heranziehung des Ehegatten bei stationärer Unterbringung aus dem gemeinsamen Einkommen (§ 92 SGB XII)
6. Bei der Verwertbarkeit von Vermögen jeweils zugrunde zu legende Maßstäbe
7. Ausgewählte Probleme bei der Vermögensprüfung (Schenkungsrückforderungsansprüche, Erbschaften etc.)
8. Probleme der Sonderrechtsnachfolge (§ 19 Abs. 6 SGB XII)
9. Überblick über die aktuelle Rechtsprechung
2. Das sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis zwischen Hilfesuchenden, Sozialhilfeträger und Leistungserbringer
3. Unterschiede zwischen Brutto- und Nettoprinzip
4. Anwendungsfälle sogenannter "unechter" Sozialhilfe (§ 19 Abs. 5 SGB XII)
5. Heranziehung des Ehegatten bei stationärer Unterbringung aus dem gemeinsamen Einkommen (§ 92 SGB XII)
6. Bei der Verwertbarkeit von Vermögen jeweils zugrunde zu legende Maßstäbe
7. Ausgewählte Probleme bei der Vermögensprüfung (Schenkungsrückforderungsansprüche, Erbschaften etc.)
8. Probleme der Sonderrechtsnachfolge (§ 19 Abs. 6 SGB XII)
9. Überblick über die aktuelle Rechtsprechung
Termin
03.09.2025, 09:00 Uhr – 04.09.2025, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.367
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Dr. Dirk Zitzen
Richter am Sozialgericht
Beschäftigte von Sozialämtern und sozialer Fachbereiche und Dienste, die mit der Gewährung von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII befasst sind
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII, SGB II mit Bürgergeld-Verordnung (vormals Alg II-VO)