Der Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe nach SGB XII
Ob Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII oder auch Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII zu erbringen sind, ist besonders vom Einkommen und Vermögen der leistungsberechtigten Personen abhängig. Im Seminar werden dabei auftretende Fragen praxisorientiert beantwortet. Sie erhalten einen vollständigen Überblick über den Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII. Zahlreiche Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen fließen in den Seminarverlauf ein. Dabei wird insbesondere auf aktuelle Änderungen, etwa durch das Bürgergeld-Gesetz, eingegangen. Diskussionen und der Austausch von Erfahrungen sind ausdrücklich erwünscht.
1. Einsatzgemeinschaften des SGB XII
2. Abgrenzung Einkommen und Vermögen
3. Einkommensarten
4. Ermittlung des bereinigten Einkommens, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei Mischfällen
5. Einsatz des Einkommens ober- und unterhalb der Einkommensgrenze bei Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel (§§ 85 ff. SGB XII)
6. Ermittlung des einzusetzenden Vermögens
7. Berechnung der Freibeträge, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei Mischfällen
8. Kombinationstheorie zur Bewertung eines angemessenen Hausgrundstücks
9. Spezialfragen, z.B.: Wann sind ein Vertrag zur Altersvorsorge (z. B. "Riester-Rente"), eine Sterbevorsorgeversicherung und eine Lebensversicherung als Vermögen einzusetzen?
2. Abgrenzung Einkommen und Vermögen
3. Einkommensarten
4. Ermittlung des bereinigten Einkommens, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei Mischfällen
5. Einsatz des Einkommens ober- und unterhalb der Einkommensgrenze bei Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel (§§ 85 ff. SGB XII)
6. Ermittlung des einzusetzenden Vermögens
7. Berechnung der Freibeträge, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei Mischfällen
8. Kombinationstheorie zur Bewertung eines angemessenen Hausgrundstücks
9. Spezialfragen, z.B.: Wann sind ein Vertrag zur Altersvorsorge (z. B. "Riester-Rente"), eine Sterbevorsorgeversicherung und eine Lebensversicherung als Vermögen einzusetzen?
Termin
27.05.2024, 09:00 Uhr – 28.05.2024, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Das Seminar ist bereits eingeladen. Eine Anmeldung ist noch per E-Mail möglich.
Veranst.-Nr.
III.361
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Dr. Dirk Zitzen
Richter am Sozialgericht
Beschäftigte sozialer Fachbereiche und Dienste sowie aus Beratungsstellen, die über keine (ausreichenden) Vorkenntnisse verfügen oder die ihre Kenntnisse auffrischen wollen, als auch erfahrene Beschäftigte
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII, SGB II mit Bürgergeld-Verordnung (vormals Alg II-VO)
340,00 € pro Person
Das Seminar ist bereits eingeladen. Eine Anmeldung ist noch per E-Mail möglich.