Fortbildungsprogramm

Die Ermittlung des Einkommens bei Selbstständigen nach § 82 SGB XII

Veranstaltungsziele

Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmenden zu befähigen und in die Lage zu versetzen, eine rechtssichere Auswertung und Interpretation der von den selbstständigen Antragstellenden und Leistungsberechtigten eingereichten Belege zur Einkommensermittlung nach § 82 SGB XII vorzunehmen.
Die Teilnehmenden lernen, welche Unterlagen anzufordern und wie diese dann im Sinne der Norm zu bewerten und zu interpretieren sind, um das leistungsrechtliche Einkommen zu ermitteln und festsetzen zu können.
Ferner sind gerade bei Selbstständigen zahlreiche Besonderheiten bei der Einkommensermittlung, insbesondere nach der Verordnung zu § 82 SGB XII zu beachten. Anhand von Fallbeispielen werden die Auswertung der Unterlagen und die
Einkommensermittlung konkretisiert.

Inhalte

1. Geeignete und notwendige Auskünfte und Belege
2. Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit i.S.d. SGB XII in Verbindung mit der VO zu § 82 SGB XII
3. Unterschiedliche „Arten“ selbstständiger Tätigkeit
4. Besonderheiten bei bestimmten Rechtsformen, z. Bsp. GmbH
5. Arten der Gewinnermittlung und Buchhaltungspflichten
6. Auswertung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Einkommensteuerbescheiden etc.
7. Nichtanerkennungsfähige Betriebsausgaben
8. Notwendige und angemessene Ausgaben zur Erzielung des Einkommens bei Selbstständigen
9. „Lesart“ und Interpretation Betriebswirtschaftlicher Auswertungen und anderer Nachweise und Unterlagen
10. Interpretation der Privatentnahmen

Termin

Termin
11.09.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.365

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte in der Grundsicherung nach dem SGB XII und der Sozialämter, die mit der Einkommensermittlung nach § 82 SGB XII befasst sind sowie Beschäftigte der Jugendhilfe, die Beiträge nach § 90 SGB VIII berechnen, da in § 90 Abs. 2 SGB VIII unter anderem auf § 82 SGB XII verwiesen wird

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

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Telefon 02151 861370
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