Die Pfändung und Verwertung von Fahrzeugen
Die Pfändung von Fahrzeugen ist ein mehr als probates Mittel, um Forderungen zu realisieren, wenn andere Mittel nicht greifen. Parkkralle und Ventilwächter sind dabei stets nur Hilfsmittel der Verwaltungsvollstreckung. Das Seminar vermittelt notwendiges Wissen, rechtliche Grundlagen, Mustertexte, Checklisten bei Widersprüchen, aktuelle Dienstanweisung und die Erläuterung des Themas anhand zahlreicher Beispielfälle.
1. Rechtliche Grundlagen; Besonderheiten nach § 811 ZPO
2. Wann sind Parkkralle und Ventilwächter überhaupt sinnvoll?
3. Die 3-Tages-Fiktion
4. Dienstanweisung für die Pfändung und Verwertung von Fahrzeugen
5. Zugang zu den notwendigen Informationen
6. Pfändung von Fahrzeugen und was dabei zu beachten ist
7. Die Taktik, wenn das Fahrzeug angeblich verkauft wurde (Checkliste wird gestellt)
8. Abschleppunternehmen (welche Anforderungen werden an den Unternehmer gestellt?)
9. Verwertung von Fahrzeugen auf dem Gelände des Abschleppunternehmens
10. Was geschieht mit den sonstigen Pfandgegenständen im Auto?
11. Mustertexte und Musterbriefe
12. Rechtsprechung
13. Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden
2. Wann sind Parkkralle und Ventilwächter überhaupt sinnvoll?
3. Die 3-Tages-Fiktion
4. Dienstanweisung für die Pfändung und Verwertung von Fahrzeugen
5. Zugang zu den notwendigen Informationen
6. Pfändung von Fahrzeugen und was dabei zu beachten ist
7. Die Taktik, wenn das Fahrzeug angeblich verkauft wurde (Checkliste wird gestellt)
8. Abschleppunternehmen (welche Anforderungen werden an den Unternehmer gestellt?)
9. Verwertung von Fahrzeugen auf dem Gelände des Abschleppunternehmens
10. Was geschieht mit den sonstigen Pfandgegenständen im Auto?
11. Mustertexte und Musterbriefe
12. Rechtsprechung
13. Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden
Termin
29.10.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.455
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Udo Mühlenhaus
Arbeitskreis Vollstreckung Großstadtkassen
Beschäftigte im Vollstreckungsaußen- und -innendienst
170,00 € pro Person