Die rechtssichere Gestaltung von Ordnungsverfügungen mit Nebenentscheidungen
Im Bereich der Eingriffsverwaltung beinhalten die von der Verwaltung getroffenen Entscheidungen erhebliche Einschränkungen oder Belastungen für den Bürger. Die Ordnungsverfügung ist das zentrale Handlungsinstrument, mit dem die Verwaltung gegenüber dem Bürger belastende Rechtsfolgen setzt. Nur eine Ordnungsverfügung, welche gut strukturiert, rechtlich zutreffend und verständlich formuliert ist, erreicht die Akzeptanz beim Adressaten. Die belastenden Entscheidungen führen jedoch trotzdem oftmals dazu, dass Rechtsbehelfe gegen die behördlichen Entscheidungen eingelegt werden. Es ist daher besonders wichtig, dass die erlassenen Ordnungsverfügungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
In dem Seminar werden die Anforderungen für das rechtssichere Verfassen von Ordnungsverfügungen vermittelt. Darüber hinaus werden typische Herausforderungen einer Tenorierung thematisiert, Fehlerquellen aufgezeigt und Vermeidungsstrategien dargestellt.
In dem Seminar werden die Anforderungen für das rechtssichere Verfassen von Ordnungsverfügungen vermittelt. Darüber hinaus werden typische Herausforderungen einer Tenorierung thematisiert, Fehlerquellen aufgezeigt und Vermeidungsstrategien dargestellt.
1. Aufbau der Ordnungsverfügung
2. Adressat des Bescheides
3. Tenor
4. Hauptsacheentscheidung
5. Anordnung der sofortigen Vollziehung
6. Androhung von Zwangsmitteln
7. Kostenentscheidung
8. Sachverhaltsdarstellung
9. Rechtliche Begründung
10. Unterschied zwischen gebundener Entscheidung und Ermessensentscheidung
11. Rechtsbehelfsbelehrung
12. Praxisbeispiele
2. Adressat des Bescheides
3. Tenor
4. Hauptsacheentscheidung
5. Anordnung der sofortigen Vollziehung
6. Androhung von Zwangsmitteln
7. Kostenentscheidung
8. Sachverhaltsdarstellung
9. Rechtliche Begründung
10. Unterschied zwischen gebundener Entscheidung und Ermessensentscheidung
11. Rechtsbehelfsbelehrung
12. Praxisbeispiele
Termin
19.03.2025, 09:00 Uhr – 20.03.2025, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.460
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- David Bohnes
Ordnungsamtsleiter
Beschäftige, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Ordnungsverfügungen erlassen müssen
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: Gesetzestexte VwVfG NRW, VwVG NRW, LZG NRW, VwGO, JustG NRW