Neues Seminar
Die Reform des Namensrechts
Das Bundesministerium der Justiz plant eine Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Der Referentenentwurf ist bereits veröffentlicht. Die Änderungen sollen möglichst am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Kernstück der geplanten Reform ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Ehepaare sollen künftig beide bisherigen Familiennamen zum Ehenamen bestimmen können. Das Seminar gibt einen Überblick über die geplanten Neuerungen, um sich frühzeitig auf die umfangreichen Änderungen vorbereiten zu können. Insbesondere werden folgende Themen behandelt:
1. Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder und die Auswirkungen auf die Praxis
2. Erleichterung der Namensänderung für einbenannte Stief- und Scheidungskinder und die Voraussetzungen der Rückbenennung nach Einbenennung
3. die Ermöglichung einer geschlechtsangepassten Form des Geburts- und Ehenamens und die Auswirkungen für die Praxis
4. die Änderungen bei der Namensänderung nach Erwachsenadoption
2. Erleichterung der Namensänderung für einbenannte Stief- und Scheidungskinder und die Voraussetzungen der Rückbenennung nach Einbenennung
3. die Ermöglichung einer geschlechtsangepassten Form des Geburts- und Ehenamens und die Auswirkungen für die Praxis
4. die Änderungen bei der Namensänderung nach Erwachsenadoption
Termin
22.11.2023, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
ZV.52
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Jörg Kraemer
Richter, derzeit abgeordnet an das Justizministerium NRW, dort zuständig für das Betreuungs-/Vormundschafts-/ und Familienrecht
Beschäftigte aus den Ordnungsbehörden, die Namensänderungen zu bearbeiten haben, Standesbeamtinnen und Standesbeamte, Beschäftigte der Widerspruchsbehörden
160,00 € pro Person