Fortbildungsprogramm

Die Reform des Namensrechts

Veranstaltungsziele

Das Bundesministerium der Justiz plant eine Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. Der Referentenentwurf ist bereits veröffentlicht. Die Änderungen sollen möglichst am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Kernstück der geplanten Reform ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Ehepaare sollen künftig beide bisherigen Familiennamen zum Ehenamen bestimmen können. Das Seminar gibt einen Überblick über die geplanten Neuerungen, um sich frühzeitig auf die umfangreichen Änderungen vorbereiten zu können. Insbesondere werden folgende Themen behandelt:

Inhalte

1. Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder und die Auswirkungen auf die Praxis
2. Erleichterung der Namensänderung für einbenannte Stief- und Scheidungskinder und die Voraussetzungen der Rückbenennung nach Einbenennung
3. die Ermöglichung einer geschlechtsangepassten Form des Geburts- und Ehenamens und die Auswirkungen für die Praxis
4. die Änderungen bei der Namensänderung nach Erwachsenadoption

Termin

Termin
22.11.2023, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
ZV.52

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

  • Dr. Jörg Kraemer
    Richter, derzeit abgeordnet an das Justizministerium NRW, dort zuständig für das Betreuungs-/Vormundschafts- und Familienrecht

Zielgruppe

Beschäftigte aus den Ordnungsbehörden, die Namensänderungen zu bearbeiten haben, Standesbeamtinnen und Standesbeamte, Beschäftigte der Widerspruchsbehörden

Gebühr

160,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388