Fortbildungsprogramm

Die Vermeidung von Fehlern im tierschutzrechtlichen Verfahren und der tierschutzrechtlichen Ordnungsverfügung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung

Veranstaltungsziele

Sie arbeiten in der Tierschutzbehörde und möchten tierschutzrechtliche Maßnahmen effektiv, aber trotzdem möglichst „verwaltungsgerichtsfest“ durchführen?

Anhand aktueller Rechtsprechung und von Fallbeispielen aus der Praxis sollen typische Schwierigkeiten und Fehlerquellen im tierschutzrechtlichen Verfahren und Bescheid erörtert werden. Dabei sollen auch Vollzugsprobleme angesprochen werden. Im Rahmen des Seminars wird darüber hinaus Gelegenheit geboten, Einzelfragen im Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmenden zu erörtern.

Inhalte

1. Tierschutzrechtliches Verwaltungsverfahren
2. Amtstierärztliche Befugnisse im Verfahren (§16 TierSchG, Auskunftsrechte, Betretensrechte usw.)
3. Das amtstierärztliche Gutachten
4. Maßnahmen nach § 16 a Abs. 1 TierSchG (Einzelanordnungen, Fortnahme und anderweitige pflegliche Unterbringung, Kosten, Haltungs- und Betreuungsuntersagung)
5. Vollzugsprobleme (gestrecktes Verfahren/Sofortvollzug, Zwangsmittel)

Termin

Termin
29.04.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.495

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte der Tierschutzbehörden

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388