Fortbildungsprogramm

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Innenbereich (§ 34 BauGB)

Veranstaltungsziele

Ihnen wird der § 34 BauGB durch Darstellungen aktueller Fallbeispiele und/oder Rechtsprechung vermittelt.

Inhalte

1. Abgrenzung Innenbereich von Vorhaben nach § 29 BauGB und § 35 BauGB
2. Sich-Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung
3. Gebot der Rücksichtnahme
4. Die sonstigen Anforderungen des § 34 Abs. 1 BauGB (Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, keine Beeinträchtigung des Ortsbildes oder zentraler Versorgungsbereiche, gesicherte Erschließung, sonstige öffentliche Belange und gemeindliches Einvernehmen)
5. Anwendung von § 34 BauGB oder Planerfordernis
6. Bauen im Innenbereich - Eingriff und Ausgleich

Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Registriernummer, 24-500084-026, anerkannt.

Termin

Termin
11.06.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.525

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte kommunaler Bauverwaltungen

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388