Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Innenbereich (§ 34 BauGB)
Ihnen wird der § 34 BauGB durch Darstellungen aktueller Fallbeispiele und/oder Rechtsprechung vermittelt.
1. Abgrenzung Innenbereich von Vorhaben nach § 29 BauGB und § 35 BauGB
2. Sich-Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung
3. Gebot der Rücksichtnahme
4. Die sonstigen Anforderungen des § 34 Abs. 1 BauGB (Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, keine Beeinträchtigung des Ortsbildes oder zentraler Versorgungsbereiche, gesicherte Erschließung, sonstige öffentliche Belange und gemeindliches Einvernehmen)
5. Anwendung von § 34 BauGB oder Planerfordernis
6. Bauen im Innenbereich – Eingriff und Ausgleich
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadplanung mit der Registriernummer, 25-500084-012, anerkannt.
2. Sich-Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung
3. Gebot der Rücksichtnahme
4. Die sonstigen Anforderungen des § 34 Abs. 1 BauGB (Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, keine Beeinträchtigung des Ortsbildes oder zentraler Versorgungsbereiche, gesicherte Erschließung, sonstige öffentliche Belange und gemeindliches Einvernehmen)
5. Anwendung von § 34 BauGB oder Planerfordernis
6. Bauen im Innenbereich – Eingriff und Ausgleich
Die Veranstaltung wird als Fortbildung mit einem Umfang von 8 Fortbildungspunkten für die Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadplanung mit der Registriernummer, 25-500084-012, anerkannt.
Termin
07.07.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.538
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Dr. Sarah Baudis
Rechtsanwältin bei Kapellmann und Partner
Beschäftigte kommunaler Bauverwaltungen