Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) hat das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) verabschiedet. Dieses sieht umfangreiche Änderungen zum Haushaltsausgleich und zum Jahresabschluss und Prüfung von verselbständigten Aufgabenbereichen vor. Wir stellen Ihnen die Änderungen vor.
1. Anpassungen als auch Erweiterungen vorhandener Regelungen zur Darstellung des Haushaltsausgleiches im Plan sowie im Jahresabschluss
2. Weitere Änderungen zur Haushaltsplanung und zum Jahresabschlusses in den Gemeinden
3. Neuregelungen zum Jahresabschluss und zur Prüfung von Eigenbetrieben, Kapitalgesellschaften und Zweckverbänden
4. Unschärfen und Klarstellungen – die FAQs zum Gesetz
5. Mögliche Anpassungen der KomHVO
2. Weitere Änderungen zur Haushaltsplanung und zum Jahresabschlusses in den Gemeinden
3. Neuregelungen zum Jahresabschluss und zur Prüfung von Eigenbetrieben, Kapitalgesellschaften und Zweckverbänden
4. Unschärfen und Klarstellungen – die FAQs zum Gesetz
5. Mögliche Anpassungen der KomHVO
Termin
03.07.2024, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
ZV.31-OS
Online-Seminar
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- Andreas Jürgens
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Geschäftsführer BDO Concunia
Fachkräfte aus Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Kämmerei
PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung, Installation der Zoom-App empfehlenswert
100,00 € pro Person
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