Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII
Dieses Seminar ist insbesondere für unerfahrene (neue) Beschäftigte der Jugendämter geeignet, aber auch für Beschäftigte, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.
1. Fragen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
2. Anspruchsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII
3. Prüfungsumfang des Jugendamtes
4. Zuständigkeiten (LVR, Sozialamt oder Jugendamt als Rehabilitationsträger) und Abgrenzung zur Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
5. Ablehnungsbescheid in der Eingliederungshilfe – was ist zu berücksichtigen und zu beachten
6. Rechtsprechungen zu § 35a SGB VIII, insbesondere Schulbegleitung und Privatschule (Reicht eine einfache ADHS für die Genehmigung der Privatschule aus?)
7. Rechtsprechung zu den Zuständigkeiten von Rehaträgern
8. Das BTHG und Beratungspflichten im Rahmen der Antragstellung
2. Anspruchsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII
3. Prüfungsumfang des Jugendamtes
4. Zuständigkeiten (LVR, Sozialamt oder Jugendamt als Rehabilitationsträger) und Abgrenzung zur Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
5. Ablehnungsbescheid in der Eingliederungshilfe – was ist zu berücksichtigen und zu beachten
6. Rechtsprechungen zu § 35a SGB VIII, insbesondere Schulbegleitung und Privatschule (Reicht eine einfache ADHS für die Genehmigung der Privatschule aus?)
7. Rechtsprechung zu den Zuständigkeiten von Rehaträgern
8. Das BTHG und Beratungspflichten im Rahmen der Antragstellung
Termin
20.02.2025, 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.269
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Dr. Julia Müller
Richterin am Verwaltungsgericht
Neue Beschäftigte in der wirtschaftliche Jugendhilfe und im ASD aber auch Beschäftigte, die ihr Wissen bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB VIII und SGB IX (jeweils in der aktuellen Fassung)