Fortbildungsprogramm

Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII

Veranstaltungsziele

Dieses Seminar ist insbesondere für unerfahrene (neue) Beschäftigte der Jugendämter geeignet, aber auch für Beschäftigte, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.

Inhalte

1. Fragen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
2. Anspruchsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII
3. Prüfungsumfang des Jugendamtes
4. Zuständigkeiten (LVR, Sozialamt oder Jugendamt als Rehabilitationsträger) und Abgrenzung zur Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
5. Ablehnungsbescheid in der Eingliederungshilfe – was ist zu berücksichtigen und zu beachten
6. Rechtsprechungen zu § 35a SGB VIII, insbesondere Schulbegleitung und Privatschule (Reicht eine einfache ADHS für die Genehmigung der Privatschule aus?)
7. Rechtsprechung zu den Zuständigkeiten von Rehaträgern
8. Das BTHG und Beratungspflichten im Rahmen der Antragstellung

Termin

Termin
20.02.2025, 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.269

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Neue Beschäftigte in der wirtschaftliche Jugendhilfe und im ASD aber auch Beschäftigte, die ihr Wissen bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB VIII und SGB IX (jeweils in der aktuellen Fassung)

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388