Fortbildungsprogramm

Ermessensausübung im Sozialrecht

Veranstaltungsziele

Im Rahmen des Seminars werden zunächst die theoretischen Grundlagen der Ermessensausübung erläutert bzw. diese aufgefrischt.
Anhand praktischer Fälle soll die Ausübung des Ermessens von der Antragstellung (z.B. § 21 SGB X, §§ 60 ff. SGB I) bis hin zum abschließenden Bescheid (z.B. § 24 SGB II) erarbeitet und die Umsetzung geübt werden.
Hierbei soll insbesondere auf alle Fälle der täglichen Praxis sowie konkrete Fragen, die sich im Rahmen der Sachbearbeitung ergeben, eingegangen werden.

Das Seminar soll ein praxisorientiertes Grundwissen in der Anwendung und den Umgang mit den einschlägigen Vorschriften vermitteln.

Inhalte

1. Begriffsdefinition und Abgrenzung zu unbestimmten Rechtsbegriffen
2. Rechtsanspruch auf die pflichtgemäße Ausübung des Ermessens
3. Arten des Ermessens
4. Inhalt und Grenzen der Ermessensausübung
- Grundsätze der Ermessensausübung
- Ermessensfehler
- Heilung von Ermessensfehlern
5. Gestaltung eines Verwaltungsaktes mit Ermessensausübung
6. Gerichtliche Überprüfung und aktuelle Rechtsprechung
7. Fallbearbeitung

Termin

Termin
04.09.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Die Fortbildung hat bereits begonnen.
Veranst.-Nr.
III.342

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte der Jobcenter

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB I, II und SGB X

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Die Fortbildung hat bereits begonnen.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388