Erstellung bzw. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes nach KAG
Das Land NRW hat das KAG um § 8a - Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen - ergänzt. Die Kommunen sind jetzt verpflichtet, ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Das Konzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Kommune zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben (spätestens alle zwei Jahre).
Das Konzept beinhaltet eine verbindliche Rankingliste aller Straßenabschnitte der jeweiligen Kommune. Das Verfahren ist transparent zu gestalten, sodass es für die Bürger nachvollzogen werden kann.
Soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind, muss frühzeitig eine Anliegerversammlung durchgeführt werden. In dieser verbindlich vorgeschriebenen Versammlung sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte vorzustellen. Das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung soll mit in die Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme einfließen.
In diesem Seminar werden alle Neuerungen detailliert dargestellt und praxisnah veranschaulicht.
Das Konzept beinhaltet eine verbindliche Rankingliste aller Straßenabschnitte der jeweiligen Kommune. Das Verfahren ist transparent zu gestalten, sodass es für die Bürger nachvollzogen werden kann.
Soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind, muss frühzeitig eine Anliegerversammlung durchgeführt werden. In dieser verbindlich vorgeschriebenen Versammlung sind die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte vorzustellen. Das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung soll mit in die Beschlussfassung über die Durchführung einer Straßenausbaumaßnahme einfließen.
In diesem Seminar werden alle Neuerungen detailliert dargestellt und praxisnah veranschaulicht.
1. Der neue Paragraph 8a des KAG NRW
2. Straßen- und Wegekonzept (Anforderungen und deren Umsetzung)
3. Verfahren zur Erstellung einer transparenten Straßenrankingliste (Entscheidungsmatrix)
4. Verbindliche Anliegerversammlung (geforderte Inhalte)
5. Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in komplexe technische „Straßenbauzusammenhänge“
6. Möglichkeiten durch Nutzung spezieller Softwarelösungen (Bürgerdialogportal, Straßenbaukasten etc.)
7. Professionelle Kommunikation mit Bürgern und Anliegern
8. Einbindung von Öffentlichkeit und Beteiligten in Entscheidungsprozesse
9. Erhöhung von Akzeptanz durch frühzeitige Partizipation
10. Beispiele aus der Praxis, Austausch
2. Straßen- und Wegekonzept (Anforderungen und deren Umsetzung)
3. Verfahren zur Erstellung einer transparenten Straßenrankingliste (Entscheidungsmatrix)
4. Verbindliche Anliegerversammlung (geforderte Inhalte)
5. Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in komplexe technische „Straßenbauzusammenhänge“
6. Möglichkeiten durch Nutzung spezieller Softwarelösungen (Bürgerdialogportal, Straßenbaukasten etc.)
7. Professionelle Kommunikation mit Bürgern und Anliegern
8. Einbindung von Öffentlichkeit und Beteiligten in Entscheidungsprozesse
9. Erhöhung von Akzeptanz durch frühzeitige Partizipation
10. Beispiele aus der Praxis, Austausch
Termin
09.09.2024, 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.571
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
47798 Krefeld
- Bernd Mende
Geschäftsführer Ge-Komm GmbH – Gesellschaft für kommunale Infrastruktur
Beschäftigte der Tiefbauverwaltungen und Beitragsabteilungen von Kommunen in NRW
170,00 € pro Person