Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII in der besonderen Wohnform
Für Personen, die in einer sog. besonderen Wohnform leben, gelten Besonderheiten bei der Höhe der existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII. Die Teilnehmenden können die existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII für Personen, die in besonderen Wohnformen leben, sicher berechnen.
1. Besondere Wohnform nach § 42a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Satz 3 SGB XII
- Persönlicher Wohnraum und zusätzliche Räumlichkeiten nach § § 42a Abs. 2 S. 3 SGB XII
- Abgrenzung zur Wohngemeinschaft
2. Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 42a Abs. 5 und 6 SGB XII
- Angemessenheitsgrenzen des § 42a Abs. 5 SGB XII
- Zuschläge nach § 42a Abs. 5 S. 4 SGB XII
- Regelung des § 42a Abs. 6 SGB XII
3. Regelbedarf
- Maßgebliche Regelbedarfsstufe
- Sonderregelung des § 27a Abs. 4 S.5 SGB XII
4. Mehrbedarfe
- Persönlicher Wohnraum und zusätzliche Räumlichkeiten nach § § 42a Abs. 2 S. 3 SGB XII
- Abgrenzung zur Wohngemeinschaft
2. Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 42a Abs. 5 und 6 SGB XII
- Angemessenheitsgrenzen des § 42a Abs. 5 SGB XII
- Zuschläge nach § 42a Abs. 5 S. 4 SGB XII
- Regelung des § 42a Abs. 6 SGB XII
3. Regelbedarf
- Maßgebliche Regelbedarfsstufe
- Sonderregelung des § 27a Abs. 4 S.5 SGB XII
4. Mehrbedarfe
Termin
07.06.2024, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.362-OS
Online-Seminar
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Zoom
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- Kerstin Kluge
Referentin
Fachkräfte im Leistungsbereich des SGB XII, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern und Widerspruchsstellen
Um an diesem Online-Seminar teilnehmen zu können, benötigen Sie einen PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation einer App ist nicht zwingend erforderlich.
100,00 € pro Person