Fortbildungsprogramm

Fehlervermeidung bei der Pfändung von Fahrzeugen

Veranstaltungsziele

Die Pfändung von Fahrzeugen ist ein mehr als probates Mittel, um Forderungen zu realisieren, wenn andere Mittel nicht greifen. Der Ventilwächter ist heute das Mittel der Wahl, stellt aber lediglich ein Hilfsmittel der Verwaltungsvollstreckung dar. Das Seminar vermittelt notwendiges Wissen, rechtliche Grundlagen, Mustertexte, Checklisten bei Widersprüchen, aktuelle Dienstanweisung und die Erläuterung des Themas anhand zahlreicher Beispielfälle.

Inhalte

1. Rechtliche Grundlagen; Besonderheiten nach § 811 ZPO
2. Wann sind Parkkralle und Ventilwächter überhaupt sinnvoll?
3. Die 3-Tages-Fiktion
4. Dienstanweisung für die Pfändung und Verwertung von Fahrzeugen
5. Zugang zu den notwendigen Informationen
6. Pfändung von Fahrzeugen und was dabei zu beachten ist
7. Die Taktik, wenn das Fahrzeug angeblich verkauft wurde (Checkliste wird gestellt)
8. Abschleppunternehmen (Welche Anforderungen werden an den Unternehmer gestellt?)
9. Verwertung von Fahrzeugen auf dem Gelände des Abschleppunternehmens
10. Was geschieht mit den sonstigen Pfandgegenständen im Auto?
11. Mustertexte und Musterbriefe
12. Rechtsprechung
13. Erfahrungsaustausch und Fragen der Teilnehmenden

Termin

Termin
03.09.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.445

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte von Vollstreckungsbehörden, Fachämtern und Eigenbetrieben, die mit der Festsetzung, Geltendmachung und Vollstreckung von Geldforderungen befasst sind

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388