Freizügigkeitsrechte und Sozialleistungen für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen
Mit der Freizügigkeitsrichtlinie hat die Europäische Union das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern unionsrechtlich geregelt. Diese mit dem Freizügigkeitsgesetz ins deutsche Recht umgesetzten Vorschriften verdrängen das nationale Aufenthaltsrecht und betreffen gut 40 % der in Deutschland lebenden Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Begünstigt sind ebenso Familienangehörige von Unionsbürgern, gleich welcher Staatsangehörigkeit, EWR-Staatsangehörige und Schweizer.
In der Rechtsanwendung stellen sich zahlreiche Fragen: Unter welchen Voraussetzungen ist der Aufenthalt rechtmäßig? Welche Bescheinigungen werden ausgestellt? Wie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt geregelt? Welche Familienangehörigen dürfen nachziehen? Wie geht das Aufenthaltsrecht verloren?
Auch für Sozialleistungsbehörden ist die Kenntnis der Freizügigkeitstatbestände essentiell, da der Gesetzgeber EU-Bürger von Sozialleistungen ausgeschlossen hat, wenn diese über kein materielles Freizügigkeitsrecht verfügen oder sich nur zur Arbeitssuche im Bundesgebiet aufhalten. Liegt kein oder ein mit Leistungsausschluss belegtes Aufenthaltsrecht vor, sollen nur kurzfristige Überbrückungsleistungen gewährt werden. Dies wirft zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fragen auf.
Mit dem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die aufenthalts- und leistungsrechtlichen Regelungen.
In der Rechtsanwendung stellen sich zahlreiche Fragen: Unter welchen Voraussetzungen ist der Aufenthalt rechtmäßig? Welche Bescheinigungen werden ausgestellt? Wie ist der Zugang zum Arbeitsmarkt geregelt? Welche Familienangehörigen dürfen nachziehen? Wie geht das Aufenthaltsrecht verloren?
Auch für Sozialleistungsbehörden ist die Kenntnis der Freizügigkeitstatbestände essentiell, da der Gesetzgeber EU-Bürger von Sozialleistungen ausgeschlossen hat, wenn diese über kein materielles Freizügigkeitsrecht verfügen oder sich nur zur Arbeitssuche im Bundesgebiet aufhalten. Liegt kein oder ein mit Leistungsausschluss belegtes Aufenthaltsrecht vor, sollen nur kurzfristige Überbrückungsleistungen gewährt werden. Dies wirft zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fragen auf.
Mit dem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die aufenthalts- und leistungsrechtlichen Regelungen.
Im ersten Teil werden die Freizügigkeitstatbestände und -voraussetzungen dargestellt:
1. Freizügigkeitsrechte für Nicht-Erwerbstätige
2. Freizügigkeitsrechte für Erwerbstätige
3. Verbleibeberechtigte ehemalige Erwerbstätige
4. Daueraufenthaltsberechtigte
5. Familienangehörige
Der zweite Teil widmet sich der Frage, welche leistungsrechtlichen Folgen sich aus dem jeweiligen Aufenthaltsstatus des Unionsbürgers ergeben. Hierzu werden die Leistungsausschlüsse der § 7 SGB II und § 23 SGB XII dargestellt und unter Einbeziehung der hierzu ergangenen Rechtsprechung beleuchtet.
1. Freizügigkeitsrechte für Nicht-Erwerbstätige
2. Freizügigkeitsrechte für Erwerbstätige
3. Verbleibeberechtigte ehemalige Erwerbstätige
4. Daueraufenthaltsberechtigte
5. Familienangehörige
Der zweite Teil widmet sich der Frage, welche leistungsrechtlichen Folgen sich aus dem jeweiligen Aufenthaltsstatus des Unionsbürgers ergeben. Hierzu werden die Leistungsausschlüsse der § 7 SGB II und § 23 SGB XII dargestellt und unter Einbeziehung der hierzu ergangenen Rechtsprechung beleuchtet.
Termin
07.05.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.316-OS
Online-Seminar
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Zoom
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- Sven Hasse
Fachanwalt für Verwaltungs- und Migrationsrecht
Beschäftigte von Ausländerbehörden, Jobcentern und Sozialämtern
PC mit Webcam und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Die Installation der Zoom-App ist empfehlenswert.