Gewusst, wie: Einfordern von Mitwirkungshandlungen von Leistungsberechtigten und Dritten im SGB II und XII
Eine alte, nicht zu bestreitende Erkenntnis: Nur auf der Grundlage eines vollständig aufgeklärten Sachverhalts können Jobcenter und Sozialämter inhaltlich richtige Leistungsentscheidungen treffen. Insoweit besteht eine Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, §§ 20, 21, 22 SGB X. Wie dabei vorzugehen, was dabei zu beachten ist, wird im Rahmen des Seminars ausführlich erarbeitet. Liegen Tatsachen ausschließlich in der Sphäre der Leistungsberechtigten, gilt es, deren Mitwirkungsverpflichtungen in rechtlich zutreffender Weise einzufordern und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, wenn die Leistungsberechtigten nicht oder nicht vollständig mitwirken, vgl. §§ 60, 65 SGB I, und wie zu entscheiden ist, wenn die notwendigen Mitwirkungshandlungen nachgeholt werden, vgl. § 66 SGB I.
Anhand einer Vielzahl von praktisch relevanten Fallgestaltungen vermittelt das Seminar sichere Kenntnisse bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften.
Anhand einer Vielzahl von praktisch relevanten Fallgestaltungen vermittelt das Seminar sichere Kenntnisse bei der Anwendung der einschlägigen Vorschriften.
1. Relevanz eines richtig ermittelten Sachverhalts für alle Leistungsentscheidungen
2. Amtsermittlungsgrundsatz: Inhalt, verschiedene Beweismittel, Rechtsersuchen an das Sozialgericht
3. Abgrenzung von Mitwirkungsverlangen gegenüber Fallgruppen vorläufiger Entscheidung
4. Einfordern von Mitwirkungshandlungen Dritter, z. B. von Arbeitgebern, einschließlich des Einsatzes von Zwangsmitteln – Zwangsgeld
5. Gegenstände der Mitwirkungspflichten von Antragstellern, Leistungsberechtigten, Erstattungspflichtigen
6. Anforderungen an ein Mitwirkungsverlangen:
- Wer ist der richtige Adressat?
- Konkrete Beschreibung des Mitwirkungsgegenstandes
- Setzen einer angemessenen Frist
- Richtige Rechtsfolgenbelehrung
7. Rechtliche Einordnung von sog. Erinnerungen an Mitwirkungsverlangen
8. Umgang mit teilweiser Erbringung von Mitwirkungshandlungen
9. Abgrenzung der Rechtsfolgen – Versagung / Entziehung von Leistungen
10. Ermessensgesichtspunkte beim Entschließungs- und Auswahlermessen
11. Umgang mit nachgeholter Mitwirkung
2. Amtsermittlungsgrundsatz: Inhalt, verschiedene Beweismittel, Rechtsersuchen an das Sozialgericht
3. Abgrenzung von Mitwirkungsverlangen gegenüber Fallgruppen vorläufiger Entscheidung
4. Einfordern von Mitwirkungshandlungen Dritter, z. B. von Arbeitgebern, einschließlich des Einsatzes von Zwangsmitteln – Zwangsgeld
5. Gegenstände der Mitwirkungspflichten von Antragstellern, Leistungsberechtigten, Erstattungspflichtigen
6. Anforderungen an ein Mitwirkungsverlangen:
- Wer ist der richtige Adressat?
- Konkrete Beschreibung des Mitwirkungsgegenstandes
- Setzen einer angemessenen Frist
- Richtige Rechtsfolgenbelehrung
7. Rechtliche Einordnung von sog. Erinnerungen an Mitwirkungsverlangen
8. Umgang mit teilweiser Erbringung von Mitwirkungshandlungen
9. Abgrenzung der Rechtsfolgen – Versagung / Entziehung von Leistungen
10. Ermessensgesichtspunkte beim Entschließungs- und Auswahlermessen
11. Umgang mit nachgeholter Mitwirkung
Termin
14.05.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.317
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Astrid Lente-Poertgen
Vorsitzende Richterin LSG NRW a. D.
Beschäftigte in Jobcentern und Sozialämtern in der Leistungssachbearbeitung, der Widerspruchs- und in der SGG-Stelle