Fortbildungsprogramm

Grundlagen des Verwaltungsverfahrens und Verwaltungshandelns unter Beachtung der Vorgaben des SGB XII/SGB II

Veranstaltungsziele

In den Jobcentern sowie den Sozial- und Grundsicherungsämtern sind im Bereich des Leistungs- und Eingliederungsrechts Beschäftigte eingesetzt, die nicht immer über die für den öffentlichen Dienst übliche Verwaltungsausbildung verfügen. Die Verwaltungstätigkeit unterscheidet sich vielfach von den Handlungsfeldern außerhalb des öffentlichen Dienstes. Für die Tätigkeit im Sozialleistungsbereich ist es erforderlich, neben fachspezifischen Kenntnissen des SGB II auch die notwendigen Kenntnisse des "behördlichen Alltags" im Bereich des Verwaltungshandelns zu beherrschen. Dabei stehen die Vorschriften des SGB I und des SGB X unter Einbindung der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte im Fokus. Die Zahl der Widersprüche im Bereich des SGB II und SGB XII zeigt, dass Grundkenntnisse im Verwaltungsrecht unabdingbar sind. Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die tägliche Arbeit benötigt werden. Mit praktischen Beispielen aus dem Bereich des Leistungsrechts bzw. der Integration wird das erlernte Wissen gefestigt. Ziel der Veranstaltung ist es, die notwendige Rechtssicherheit im Verwaltungsalltag zu erlangen. Dazu wird die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns in formeller und materieller Hinsicht beleuchtet. Weiterhin werden Sie Hilfestellungen bei der Bescheiderteilung, insbesondere für den Bereich des Tenors und der Bescheidbegründung erhalten. In der Fortbildungsveranstaltung werden die einschlägigen Vorschriften und Besonderheiten des Verwaltungshandelns intensiv erläutert und diskutiert. Darüber hinaus wird ein Informations- und Diskussionsforum geboten, um in speziellen Fallgestaltungen Entscheidungen reflektieren zu können. Sie sollen in der täglichen Arbeit ihr Handeln gegenüber Betroffenen im Hinblick auf die notwendige Rechtssicherheit und Akzeptanz überzeugend vermitteln können.

Inhalte

1. Verwaltungshandeln und Verwaltungsverfahren nach dem SGB X
2. Verfassungsgrundsätze für die Verwaltungstätigkeit
3. Grundsatz der Gesetzmäßigkeit (Gesetzesvorbehalt und –vorrang)
4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
5. Unterscheidung öffentlich-rechtlicher Vertrag u. Verwaltungsakt sowie unterschiedliche Einsatzbereiche
6. Arten, Merkmale und Bedeutung des Verwaltungsaktes
7. Aufbau des Verwaltungsaktes
8. Erlass eines formell und materiell rechtmäßigen Verwaltungsaktes
- Form und Verfahren, insbesondere Anhörung nach § 24 SGB X und Heilungsmöglichkeiten bei Verfahrensfehlern
- Grundsatz der Bestimmtheit und Begründetheit
- Ermessen (gebundene und freie Entscheidung)
- Mitwirkungspflichten
- Formulierungshilfen für die Bescheiderteilung
9. Überblick über die Rücknahmemöglichkeiten eines begünstigenden Verwaltungsaktes
10. Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung

Termin

Termin
10.12.2024, 09:00 Uhr – 11.12.2024, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.320

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte ohne spezielle Verwaltungsausbildung, die im Leistungsbereich des SGB XII/SGB II, im Fallmanagement oder in der Arbeitsvermittlung tätig sind

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB I, SGB II, SGB X

Gebühr

340,00 € pro Person

Anmeldung

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Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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