Grundzüge des Umweltrechts
Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienlich sind.
Stellen Sie sich folgende Fälle vor:
A kippt giftige Chemikalien in einen Fluss. B stellt regelmäßig auf einer Ausfallstraße mit Sackgasse Müllsäcke mit Schutt ab und verschwindet unerkannt. C lagert giftige Flüssigkeiten in einem Metallfass auf seinem Grundstück. Er entscheidet diese dort abzustellen. Der Boden dieser Fässer beginnt zu rosten - giftige Substanzen gelangen in Grundwasser. D wäscht sein Auto vor seiner Garage jeden Samstag. E möchte eine Waschanlage in einem landschaftlich angenehm bewaldeten Bereich errichten lassen. F möchte Strauch- und Rasenschnitt im Wald entsorgen.
Sie sehen, die Überschneidungen des Umweltrechts mit der täglichen Arbeit in der Behörde sind groß. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die umfangreiche und weit verstreute Materie.
Einen Kernbereich des Umweltrechts bilden Schutzgesetze, die dem Immissionsschutzrecht, dem Wasserrecht, dem Bodenschutzrecht, dem Abfallrecht und dem Chemikalienrecht entstammen. Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltrechtsnormen wie das Umweltvölkerrecht und die entsprechenden Normen des EU-Rechts. Ferner bilden das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz und das Umweltstrafrecht Kernbereiche des eigentlichen Umweltrechts. Auch Regelungen in Fachrechten wie dem Energierecht, dem Landwirtschaftsrecht, dem Verkehrsrecht, dem Bergrecht und dem Bau- und Planungsrecht sind zu beachten.
Stellen Sie sich folgende Fälle vor:
A kippt giftige Chemikalien in einen Fluss. B stellt regelmäßig auf einer Ausfallstraße mit Sackgasse Müllsäcke mit Schutt ab und verschwindet unerkannt. C lagert giftige Flüssigkeiten in einem Metallfass auf seinem Grundstück. Er entscheidet diese dort abzustellen. Der Boden dieser Fässer beginnt zu rosten - giftige Substanzen gelangen in Grundwasser. D wäscht sein Auto vor seiner Garage jeden Samstag. E möchte eine Waschanlage in einem landschaftlich angenehm bewaldeten Bereich errichten lassen. F möchte Strauch- und Rasenschnitt im Wald entsorgen.
Sie sehen, die Überschneidungen des Umweltrechts mit der täglichen Arbeit in der Behörde sind groß. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die umfangreiche und weit verstreute Materie.
Einen Kernbereich des Umweltrechts bilden Schutzgesetze, die dem Immissionsschutzrecht, dem Wasserrecht, dem Bodenschutzrecht, dem Abfallrecht und dem Chemikalienrecht entstammen. Zum Kernbereich gehören zudem die höherrangigen Umweltrechtsnormen wie das Umweltvölkerrecht und die entsprechenden Normen des EU-Rechts. Ferner bilden das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Umweltinformationsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz und das Umweltstrafrecht Kernbereiche des eigentlichen Umweltrechts. Auch Regelungen in Fachrechten wie dem Energierecht, dem Landwirtschaftsrecht, dem Verkehrsrecht, dem Bergrecht und dem Bau- und Planungsrecht sind zu beachten.
1. Instrumente des Umweltrechts zur direkten Verhaltenssteuerung
2. Instrumente des Umweltrechts zur indirekten Verhaltenssteuerung
3. Instrumente des Umweltrechts bei staatlicher Eigenvornahme
4. Grundsätze des Umweltprivatrechts
5. Grundsätze des Umweltstrafrechts
6. Grundsätze des Umwelt-Ordnungswidrigkeitenrechts
7. Immissionsschutzrecht
8. Naturschutzrecht
9. Bodenschutzrecht
10. Klimaschutzrecht
11. Gewässerschutzrecht
12. Abfallrecht
2. Instrumente des Umweltrechts zur indirekten Verhaltenssteuerung
3. Instrumente des Umweltrechts bei staatlicher Eigenvornahme
4. Grundsätze des Umweltprivatrechts
5. Grundsätze des Umweltstrafrechts
6. Grundsätze des Umwelt-Ordnungswidrigkeitenrechts
7. Immissionsschutzrecht
8. Naturschutzrecht
9. Bodenschutzrecht
10. Klimaschutzrecht
11. Gewässerschutzrecht
12. Abfallrecht
Termin
10.03.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.658
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Anuscha Blanke
Juristin
Neu- und Quereinsteiger sowie erfahrene Beschäftigte von Verwaltungen und Kommunen im Land NRW