Fortbildungsprogramm

Konstituierende Sitzung der Räte und Kreistage 2025

Veranstaltungsziele

Nach den Kommunalwahlen 2025 muss die erste Sitzung des Rates bzw. Kreistages innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Wahlperiode, spätestens jedoch drei Monate nach der Wahl, stattfinden. In dieser konstituierenden und ggf. in der nachfolgenden zweiten Sitzung werden wesentliche personelle und organisatorische Weichenstellungen für die gesamte Wahlperiode vorgenommen. Die Kommunalverwaltung hat die komplexen Entscheidungsprozesse im Dialog mit den Rats- bzw. Kreistagsmitgliedern rechtssicher vorzubereiten. In diesem Seminar werden rechtliche und organisatorische Fragestellungen rund um die konstituierende Sitzung im Gesamtzusammenhang dargestellt. Das Seminar eignet sich für die Leitungen der Kommunalverwaltung, die Leitungen der Hauptämter, Rats- und Kreistagsbüros sowie der Referate der Bürgermeister/Landräte, für die Schriftführer/innen und für alle sonstigen Mitarbeiter/innen der Organisationseinheiten, die die Sitzungen der Kommunalvertretungen vorzubereiten haben.

Inhalte

I. Grundlagen der konstituierenden Sitzung
1. Darstellung der gesetzliche Neuregelungen 2025
2. Maßgebliche Rechtsquellen
II. Maßnahmen nach den Kommunalwahlen
1. Feststellung des Wahlergebnisses
2. Mandatsannahmeverfahren und Inkompatibilitätsfragen
3. Wahlprüfungsverfahren
III. Amts- und Wahlzeiten
1. Amtszeit des Bürgermeisters/Landrats
2. Wahlperiode der Rats- und Kreistagsmitglieder
IV. Zeitlicher Rahmen für die konstituierende Sitzung
V. Kommunales Ortsrecht
1. Grundsatz der Kontinuität
2. Ggf. Änderungsverfahren
VI. Fraktionen und Gruppen
1. Bildung und Konstituierung
2. Finanzierungsfragen
IV. Sitzungsvorbereitende Fragen
1. Ordnungsgemäße Einberufung
2. Festsetzung der Tagesordnung und weitere Formfragen
V. Ablauf der konstituierenden Sitzung
1. Eröffnung und Leitung
2. Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
3. Bestellung des/der Schriftführers/in
4. Vereidigung und Einführung der Rats- bzw. Kreistagsmitglieder
5. Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters/Landrats
6. Installierung der Ausschüsse
a) Bildung, Zuständigkeit und Zusammensetzung der Ausschüsse
b) Wahl der Ausschussmitglieder
c) Bestellung der Ausschussvorsitzenden
7. Benennung von Vertretern in Organen Dritter
8. Besonderheiten der Ortsteilverfassung
VI. Nachbereitung der konstituierenden Sitzung (Niederschrift, konstituierende Sitzungen der Ausschüsse etc.)

Termin

Termin
28.08.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.-1

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld

Veranstaltungs­leitung

  • Prof. Dr. Frank Bätge
    Der Referent ist Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Berufung war er in der Kommunalverwaltung tätig. Er ist Autor zahlreicher kommunalrechtlicher Bücher und Aufsätze sowie Herausgeber einer Kommentierung zu diesem Themenkomplex. Als Sachverständiger ist er von Parlamenten zu Novellierungen des Kommunalrechts hinzugezogen worden

Zielgruppe

Leitungen der Kommunalverwaltung, der Hauptämter und Büros der (Ober)Bürgermeister/Landräte, Schriftführende und alle sonstigen Beschäftigte der Organisationseinheiten, die die Sitzungen der Kommunalvertretungen vorzubereiten haben

Gebühr

170,00 € 161,50 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

Foto
Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
Foto
Jamie Fischer
Telefon 02151 861388