Neues Seminar
Konstituierende Sitzung der Räte und Kreistage 2025
Nach den Kommunalwahlen 2025 muss die erste Sitzung des Rates bzw. Kreistages innerhalb von sechs Wochen nach Beginn der Wahlperiode, spätestens jedoch drei Monate nach der Wahl, stattfinden. In dieser konstituierenden und ggf. in der nachfolgenden zweiten Sitzung werden wesentliche personelle und organisatorische Weichenstellungen für die gesamte Wahlperiode vorgenommen. Die Kommunalverwaltung hat die komplexen Entscheidungsprozesse im Dialog mit den Rats- bzw. Kreistagsmitgliedern rechtssicher vorzubereiten. In diesem Seminar werden rechtliche und organisatorische Fragestellungen rund um die konstituierende Sitzung im Gesamtzusammenhang dargestellt. Das Seminar eignet sich für die Leitungen der Kommunalverwaltung, die Leitungen der Hauptämter, Rats- und Kreistagsbüros sowie der Referate der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister/Landrätinnen und Landräte, für die Schriftführenden und für alle sonstigen Beschäftigten der Organisationseinheiten, die die Sitzungen der Kommunalvertretungen vorzubereiten haben.
I. Grundlagen der konstituierenden Sitzung
1. Darstellung der gesetzliche Neuregelungen 2025
2. Maßgebliche Rechtsquellen
II. Maßnahmen nach den Kommunalwahlen
1. Feststellung des Wahlergebnisses
2. Mandatsannahmeverfahren und Inkompatibilitätsfragen
3. Wahlprüfungsverfahren
III. Amts- und Wahlzeiten
1. Amtszeit des Bürgermeisters/Landrats
2. Wahlperiode der Rats- und Kreistagsmitglieder
IV. Zeitlicher Rahmen für die konstituierende Sitzung
V. Kommunales Ortsrecht
1. Grundsatz der Kontinuität
2. Ggf. Änderungsverfahren
VI. Fraktionen und Gruppen
1. Bildung und Konstituierung
2. Finanzierungsfragen
IV. Sitzungsvorbereitende Fragen
1. Ordnungsgemäße Einberufung
2. Festsetzung der Tagesordnung und weitere Formfragen
V. Ablauf der konstituierenden Sitzung
1. Eröffnung und Leitung
2. Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
3. Bestellung des Schriftführenden
4. Vereidigung und Einführung der Rats- bzw. Kreistagsmitglieder
5. Wahl der ehrenamtlichen Stellvertretenden von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern/Landrätinnen und Landräten
6. Installierung der Ausschüsse
a) Bildung, Zuständigkeit und Zusammensetzung der Ausschüsse
b) Wahl der Ausschussmitglieder
c) Bestellung der Ausschussvorsitzenden
7. Benennung von Vertretern in Organen Dritter
8. Besonderheiten der Ortsteilverfassung
VI. Nachbereitung der konstituierenden Sitzung (Niederschrift, konstituierende Sitzungen der Ausschüsse etc.)
1. Darstellung der gesetzliche Neuregelungen 2025
2. Maßgebliche Rechtsquellen
II. Maßnahmen nach den Kommunalwahlen
1. Feststellung des Wahlergebnisses
2. Mandatsannahmeverfahren und Inkompatibilitätsfragen
3. Wahlprüfungsverfahren
III. Amts- und Wahlzeiten
1. Amtszeit des Bürgermeisters/Landrats
2. Wahlperiode der Rats- und Kreistagsmitglieder
IV. Zeitlicher Rahmen für die konstituierende Sitzung
V. Kommunales Ortsrecht
1. Grundsatz der Kontinuität
2. Ggf. Änderungsverfahren
VI. Fraktionen und Gruppen
1. Bildung und Konstituierung
2. Finanzierungsfragen
IV. Sitzungsvorbereitende Fragen
1. Ordnungsgemäße Einberufung
2. Festsetzung der Tagesordnung und weitere Formfragen
V. Ablauf der konstituierenden Sitzung
1. Eröffnung und Leitung
2. Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
3. Bestellung des Schriftführenden
4. Vereidigung und Einführung der Rats- bzw. Kreistagsmitglieder
5. Wahl der ehrenamtlichen Stellvertretenden von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern/Landrätinnen und Landräten
6. Installierung der Ausschüsse
a) Bildung, Zuständigkeit und Zusammensetzung der Ausschüsse
b) Wahl der Ausschussmitglieder
c) Bestellung der Ausschussvorsitzenden
7. Benennung von Vertretern in Organen Dritter
8. Besonderheiten der Ortsteilverfassung
VI. Nachbereitung der konstituierenden Sitzung (Niederschrift, konstituierende Sitzungen der Ausschüsse etc.)
Termin
24.09.2025, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.673-4
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Standort Wesel
Standort Wesel
Schepersweg 73
46485 Wesel
46485 Wesel
- Prof. Dr. Frank Bätge
Der Referent ist Professor an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Vor seiner Berufung war er in der Kommunalverwaltung tätig. Er ist Autor zahlreicher kommunalrechtlicher Bücher und Aufsätze sowie Herausgeber einer Kommentierung zu diesem Themenkomplex. Als Sachverständiger ist er von Parlamenten zu Novellierungen des Kommunalrechts hinzugezogen worden
Leitungen der Kommunalverwaltung, der Hauptämter und Büros der (Ober)Bürgermeisterinnen und (Ober)Bürgermeister/Landrätinnen und Landräte, Schriftführende und alle sonstigen Beschäftigte der Organisationseinheiten, die die Sitzungen der Kommunalvertretungen vorzubereiten haben