Fortbildungsprogramm

Kontopfändungen – ein ewiges Trauerspiel

Veranstaltungsziele

Bei Pfändungs- und Einziehungsverfügungen an Kreditinstitute spielt der Drittschuldner oftmals eine wenig kooperative Rolle. Zwingend erforderliche Angaben werden – wenn überhaupt – nur zögerlich gemacht. Pfändungen sind generell ein Massenprodukt in der kommunalen Vollstreckungswelt und häufig das einzige Mittel, den Schuldner zu bewegen. Die Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Bundesländer beinhalten sehr unterschiedliche Regelungen und Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten werden nicht immer genutzt und es werden ggf. auch vermeidbare Fehler gemacht.

Inhalte

1. Was sieht mein Verwaltungsvollstreckungsgesetz bei Pfändungs- und Einziehungsverfügungen vor?
2. Muster von Dauerpfändungen, Pfändungen unterhalb der Pfändungsfreigrenze und konkrete Bestimmung von pfändbaren Anteilen
3. Was muss bei einer Pfändung unterhalb der Pfändungsfreigrenze beachtet werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren?
4. Wann und wie setze ich eine Dauerpfändung ein? Was muss ich bei Lohnpfändungen beachten?
5. Pfändung von Sparbüchern und Schließfächern: Was ist zu beachten?
6. Vorlage der Urkunde, Aufgebotsverfahren
7. Die Drittschuldnererklärung des Kreditinstitutes – was ist anzugeben
8. Die Mitbeteiligung des Kreditinstitutes beim Thema „Aussetzung und Ruhendstellung“, und wo liegt das eigentliche Problem?
9. Die Rechtsprechung zum Thema „Aussetzung“

Termin

Termin
27.11.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.457

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte im Vollstreckungsaußen- und -innendienst

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

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Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
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