Konzeptionsentwicklung und Qualitätsmanagement
Kindertageseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, eine Konzeption zu erarbeiten (SGB VIII § 45 Abs. 3) und kontinuierlich Qualitätsentwicklung zu betreiben (Ebd. § 79 Abs. 2).
Das in der Konzeption für die Einrichtung festgelegte und verabredete fachliche Niveau muss den aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Elementarbildung entsprechen. Dessen Umsetzung muss durch die Fachkräfte in der täglichen Praxis gewährleistet und regelmäßig überprüft werden. Insofern ist es sinnvoll, Konzeptions- und Qualitätsentwicklung miteinander zu verknüpfen.
Das in der Konzeption für die Einrichtung festgelegte und verabredete fachliche Niveau muss den aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Elementarbildung entsprechen. Dessen Umsetzung muss durch die Fachkräfte in der täglichen Praxis gewährleistet und regelmäßig überprüft werden. Insofern ist es sinnvoll, Konzeptions- und Qualitätsentwicklung miteinander zu verknüpfen.
1. Gesetzliche Vorgaben zu Konzeptions- und Qualitätsentwicklung
2. Ziel und Zweck der Konzeption
3. Verknüpfung von Konzeption und Qualitätsmanagement
4. Konzeptionsentwicklung als Prozess der Reflexion und Evaluation der gemeinsamen Arbeit
5. Umsetzung kontinuierlicher Qualitätsentwicklung
2. Ziel und Zweck der Konzeption
3. Verknüpfung von Konzeption und Qualitätsmanagement
4. Konzeptionsentwicklung als Prozess der Reflexion und Evaluation der gemeinsamen Arbeit
5. Umsetzung kontinuierlicher Qualitätsentwicklung
Termin
24.02.2025, 09:00 Uhr – 25.02.2025, 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
K.92
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
Forum Krefeld
Forum Krefeld
Königstraße 170
47798 Krefeld
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- Michael Schrader
Diplom-Pädagoge, pragma GmbH
Leitungen und stellvertretende Leitungen von Kindertageseinrichtungen, Fachberatungen und Trägervertretungen