Fortbildungsprogramm

Kostenbeiträge für Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen rechtmäßig erheben

Veranstaltungsziele

Die Eltern eines Kindes oder Jugendlichen bzw. junge Volljährige selbst können bei teilstationären und stationären Jugendhilfemaßnahmen zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. Die Kostenbeteiligung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist in den §§ 91 ff. SGB VIII geregelt. Viele Kostenbeitragsbescheide werden von den Verwaltungsgerichten aufgehoben, weil die Voraussetzungen der Kostenbeitragserhebung nicht vorliegen, die Einkommensberechnung falsch ist oder der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt nicht gewahrt wird. Vor dem Hintergrund der obergerichtlichen Rechtsprechung sollen die möglichen Probleme und Fehlerquellen in der Kostenbeitragserhebung aufgezeigt werden.

Inhalte

1. Gesetzliche Grundlagen der Kostenbeitragserhebung
2. Leistungen, zu denen Kostenbeiträge erhoben werden
3. Rechtmäßigkeit der kinder- und jugendhilferechtlichen Maßnahme als Voraussetzung der Kostenbeitragserhebung
4. Beitragspflichtiger Personenkreis
5. Belehrung gemäß § 92 Abs. 3. Satz 1 SGB VIII als Voraussetzung der Kostenbeitragsrechnung
6. Berechnung des Einkommens
7. Höhe des Kostenbeitrags
8. Grenzen der Heranziehung: Angemessener Kostenbeitrag im Sinne von § 94 Abs. 1 SGB VIII
9. Kostenbeitragspflicht junger Menschen nach § 94 Abs. 6 SGB VIII
10. Besprechung aktueller Fälle aus der Rechtsprechung

Termin

Termin
21.11.2024, 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.297

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte, die mit der Erhebung von Kostenbeiträgen betraut sind, Beschäftigte der wirtschaftlichen Jugendhilfe

Arbeitsmaterialien

Bitte bringen Sie zur Veranstaltung mit: SGB VIII und Kostenbeitragsverordnung

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

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Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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