Fortbildungsprogramm

Leistungsausschlüsse und Sonderregelungen für Auszubildende

(§§ 7 Abs. 5 und 6, 27 SGB II)

Veranstaltungsziele

Bei der Sonderregelung für Auszubildende nach § 7 Abs. 5 SGB II handelt es sich um einen Ausschlusstatbestand für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (ALG II/Sozialgeld). Von diesem Leistungsausschluss gibt es allerdings Ausnahmen bzw. Einschränkungen (insbesondere im Rahmen der Regelungen des § 27 SGB II). Im Rahmen des Seminars erhalten Sie Kenntnisse über die relevanten Grundlagen und Ausnahmeregelungen und einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema.

Im Rahmen der Veranstaltung wird Ihnen ein umfangreiches Schulungsmanuskript zur Verfügung gestellt.

Inhalte

1. Ausschlusstatbestände (Übersicht)
2. Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem BAföG und dem SGB II
3. Förderfähige und nicht förderfähige Ausbildungsarten
4. Leistungsausschluss für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 SGB II)
5. Ausnahmen vom Leistungsausschluss
- Fälle des § 7 Abs. 6 SGB II
- Mehrbedarfe und einmalige Leistungen (§ 27 Abs. 2 SGB II)
- Mietzuschuss für Auszubildende (§ 27 Abs. 3 SGB II)
- Härtefälle (§ 27 Abs. 4 SGB II)
6. Auszubildende in Bedarfsgemeinschaft/Wohngeld
7. Krankenversicherung bei Auszubildenden
8. Aktuelles aus der Rechtsprechung
9. Fallbeispiele und Übungen

Termin

Termin
30.09.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.348

Veranstaltungsort

Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach

Veranstaltungs­leitung

Zielgruppe

Beschäftigte der Leistungsteams von Jobcentern und optierenden Kommunen sowie der Rechtsstellen und Beschäftigte der Arbeitsvermittlungen und des Fallmanagements

Gebühr

170,00 € pro Person

Anmeldung

Es ist eine Registrierung erforderlich. Haben Sie Fragen zu dem Seminar oder möchten sich ohne Registrierung anmelden? Dann schreiben Sie uns hier.

Bei Fragen für Sie da:

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Nicole Himmel
Telefon 02151 861370
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Jamie Fischer
Telefon 02151 861388