Leistungsminderungen im SGB II in Zeiten des Bürgergeldes
Das coronabedingte Sanktionsmoratorium – befristetes Aussetzen der bisherigen Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – hat mit Neugestaltung der §§ 31, 31a, 31b, aber auch des § 15 Abs. 5 und 6 SGB II zum 01.01.2023 ein Ende gefunden. Es gibt Vieles, das der Gesetzgeber nur modifiziert hat, z. B. die Umbenennung der Sanktionen in Leistungsminderungen oder das dreigestufte Minderungssystem, aber auch völlig neue Minderungstatbestände über § 15 Abs. 5 und 6 SGB II im Zusammenhang mit dem zum 01.07.2023 zur Verfügung stehenden Eingliederungsinstrument des sog. Kooperationsplanes und vor allem ein geändertes Verfahren (sog. persönliche Anhörung). In dem Seminar werden den Teilnehmenden die Neuregelungen, aber auch Altbekanntes, das weiter gilt, im Einzelnen vorgestellt, damit diese rechtssicher Leistungsminderungen setzen können.
1. Gestuftes System der Leistungsminderungen
2. Höhe und Dauer der Leistungsminderungen
3. Minderungstatbestände, Altbekanntes und Neues
4. Wichtige Änderungen in der Rechtsfolgenbelehrung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung
5. Verfahrensrechtliche Besonderheiten, wie persönliche Anhörung
6. Beschränkung von Leistungsminderungen auf Regel- und Mehrbedarfe
7. Verkürzung der Leistungsminderungen bei Wohlverhalten
8. Härtefälle
9. Meldeversäumnisse – Einladungen mit und ohne Rechtsfolgenbelehrung
10. Verfahrensrechtliches zu den Meldeversäumnissen
11. Beschränkung der Häufigkeit des Eintritts von Meldeversäumnissen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung
2. Höhe und Dauer der Leistungsminderungen
3. Minderungstatbestände, Altbekanntes und Neues
4. Wichtige Änderungen in der Rechtsfolgenbelehrung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung
5. Verfahrensrechtliche Besonderheiten, wie persönliche Anhörung
6. Beschränkung von Leistungsminderungen auf Regel- und Mehrbedarfe
7. Verkürzung der Leistungsminderungen bei Wohlverhalten
8. Härtefälle
9. Meldeversäumnisse – Einladungen mit und ohne Rechtsfolgenbelehrung
10. Verfahrensrechtliches zu den Meldeversäumnissen
11. Beschränkung der Häufigkeit des Eintritts von Meldeversäumnissen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Termin
19.11.2024, 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Verfügbarkeit
Plätze verfügbar
Veranst.-Nr.
III.353
Präsenz-Seminar
StudienInstitut NiederrheiN
ehem. Mengehaus
ehem. Mengehaus
Fliethstraße 67
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
- Astrid Lente-Poertgen
Vorsitzende Richterin LSG NRW
Beschäftigte der Leistungsabteilung sowie der Arbeitsvermittlung und im Fallmanagement im Jobcenter sowie der Widerspruchs- und SGG-Stelle der Jobcenter
170,00 € pro Person